Straßenverkehr

Auch im Verkehr gilt: Abstand halten

Wenn es eng wird, kann es schon mal knifflig werden. Denn Voraussetzung für das Überholen oder seitliche Vorbeifahren an anderen Verkehrsteilnehmern ist eine ausreichend breite Fahrbahn. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, wie groß der Seitenabstand sein sollte und warum der Mindestabstand nicht immer ausreicht.

Auch im Verkehr gilt: Abstand halten
mid Groß-Gerau - Voraussetzung für das Überholen oder seitliche Vorbeifahren an anderen Verkehrsteilnehmern ist eine ausreichend breite Fahrbahn. Pixabay


Wenn es eng wird, kann es schon mal knifflig werden. Denn Voraussetzung für das Überholen oder seitliche Vorbeifahren an anderen Verkehrsteilnehmern ist eine ausreichend breite Fahrbahn. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, wie groß der Seitenabstand sein sollte und warum der Mindestabstand nicht immer ausreicht.

Ob beim Überholen oder beim bloßen Vorbeifahren: Grundsätzlich ist ausreichend Seitenabstand einzuhalten. Es gelten genaue und verpflichtende Mindestabstände zur Seite, die sich an den zu überholenden Verkehrsteilnehmern orientieren: Während bei Pkw und Lkw mindestens ein Meter Abstand eingehalten werden muss, sind es zu einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern anderthalb Meter.

Auch zu Fahrrädern, Fußgängern sowie Elektrokleinstfahrzeugen, wie beispielweise E-Tretrollern, ist innerorts ein Seitenabstand von mindestens anderthalb Metern gesetzlich vorgeschrieben. Außerorts muss in der Regel ein seitlicher Abstand von mindestens zwei Metern gegeben sein.

Bei wartenden Schul- und Linienbussen sind ebenfalls zwei Meter Seitenabstand Vorschrift. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle, darf zudem nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand an ihm vorbeigefahren werden - das gilt auch für den Gegenverkehr. Auch bei parkenden Fahrzeugen und in der Parklücke ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten. Während beim Vorbeifahren in der Regel 0,5 Meter ausreichen, ist beim Parken ein Abstand von 70 Zentimetern je Seite ratsam.

Es ist grundsätzlich notwendig, die gesetzlichen Vorgaben als Mindestrichtwerte zu verinnerlichen, den Seitenabstand aber der jeweiligen Verkehrssituation anzupassen. Wann immer möglich, heißt das: Abstand vergrößern. Der ACE empfiehlt prinzipiell mindestens zwei Meter seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrern, Elektrokleinstfahrzeugen und Personen, die zu Fuß unterwegs sind.

Faustregel: Je schneller ein Fahrzeug unterwegs ist, desto mehr Seitenabstand sollte beim Überholen eingehalten werden. Bei schlechtem Wetter oder beschädigtem Fahrbahnbelag sollte der Seitenabstand vergrößert werden. Zudem gilt es, die Fahrweise des zu Überholenden zu berücksichtigen.

Wird beim Vorbeifahren oder Überholen der vorgeschriebene Seitenabstand nicht eingehalten, muss man mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Bei Gefährdung oder einem Unfall aufgrund des nicht eingehaltenen Seitenabstands fallen ein Bußgeld von 80 Euro beziehungsweise 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

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