Führerscheinkontrolle bei Nutzung von Dienstfahrzeugen - Einmal reicht

Um juristischen Schwierigkeiten zu entgehen, kontrollieren Unternehmen in der Regel halbjährlich die Führerscheine von Firmenwagennutzern.

Führerscheinkontrolle bei Nutzung von Dienstfahrzeugen - Einmal reicht
Wer ein Firmenauto bewegt, muss den passenden Führerschein haben Foto: Maxus

Arbeitgeber sollen künftig nur noch einmalig den Führerschein von Firmenwagen-Nutzern kontrollieren müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor. Die Länderkammer will damit den bürokratischen Aufwand für Unternehmen senken und zudem Rechtssicherheit schaffen.

Bislang ist nur geregelt, dass die Fahrerlaubnis bei dauerhafter Überlassung eines Firmenfahrzeugs regelmäßig überprüft werden muss – nicht aber in welchen zeitlichen Abständen genau. Auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert für diese Fälle nicht. Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf, der nun in den Bundestag geht.

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