Recht: Flugverspätung durch Enteisung - Winter kein außergewöhnlicher Umstand
Bei außergewöhnlichen Umständen müssen Fluggesellschaften für Verspätungen nicht zahlen. Die Enteisung der
Um juristischen Schwierigkeiten zu entgehen, kontrollieren Unternehmen in der Regel halbjährlich die Führerscheine von Firmenwagennutzern.
Wer ein Firmenauto bewegt, muss den passenden Führerschein haben Foto: Maxus
Arbeitgeber sollen künftig nur noch einmalig den Führerschein von Firmenwagen-Nutzern kontrollieren müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor. Die Länderkammer will damit den bürokratischen Aufwand für Unternehmen senken und zudem Rechtssicherheit schaffen.
Bislang ist nur geregelt, dass die Fahrerlaubnis bei dauerhafter Überlassung eines Firmenfahrzeugs regelmäßig überprüft werden muss – nicht aber in welchen zeitlichen Abständen genau. Auch eine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert für diese Fälle nicht. Die Bundesregierung unterstützt den Entwurf, der nun in den Bundestag geht.
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