Mit dem Wohnmobil in Urlaub: Sicherheit geht vor

Gerade in der Zeit der Pandemie war der Urlaub mit Wohnmobil und Camper besonders gefragt. Mit der Zunahme der Zahl der Freizeitmobile steigen natürlich auch die Anforderungen an die Sicherheit. Die KÜS hat Tipps für die unbeschwerte schönste Zeit des Jahres.

Mit dem Wohnmobil in Urlaub: Sicherheit geht vor
mid Groß-Gerau - Vor Fahrten mit Wohnmobil und Caravan sollte auch die Gasanlage regelmäßig überprüft werden. KÜS


Gerade in der Zeit der Pandemie war der Urlaub mit Wohnmobil und Camper besonders gefragt. Mit der Zunahme der Zahl der Freizeitmobile steigen natürlich auch die Anforderungen an die Sicherheit. Die KÜS hat Tipps für die unbeschwerte schönste Zeit des Jahres.

Zu den definierbaren Gefahrenquellen bei Wohnmobilen gehören die Licht-, Brems- und Abgasanlage und die Reifen. Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich, daher muss die Bereifung einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Wichtig: Die maximale Zuladung, zu finden in den Fahrzeugpapieren. Sie ist schnell überschritten, vor allem bei kleineren Modellen. Generell gilt: Mängel an Wohnmobilen können zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da sie größer und schwerer sind als normale Pkw.

Bei Caravans sind spezifische Gefahrenquellen die Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Aufmerksamkeit gilt der Bereifung: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie Pkw werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter lautet die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure. Wenn der Caravan eine 100-km/h-Zulassung hat, müssen die Reifen mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen und jünger als sechs Jahre sein. Das Reifenalter lässt sich an der DOT-Nummer erkennen.

Bei Wohnmobil und Caravan wird die Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage betrieben. Momentan soll noch eine Gasprüfung auf Grundlage der G607 alle zwei Jahre für die erforderliche Betriebssicherheit sorgen. Als beigestellte Untersuchung für die Hauptuntersuchung gilt sie allerdings nicht mehr und wird dort nicht mehr vorausgesetzt. Eine neue eigenständige Prüfung ist allerdings in Planung, die verpflichtend eingeführt werden soll. Die alte wie auch die kommende Prüfung der Gasanlage wird natürlich wie gewohnt von den dazu berechtigten Prüfingenieuren durchgeführt.

Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten dazu frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Eine defekte Gasanlage kann im Übrigen zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wird im Falle eines Unfalls keine bestandene Gasprüfung nachgewiesen, so kann dies als grob fahrlässig gelten und der Versicherungsschutz entfallen.

Sowohl für Wohnwagen und Wohnmobile wird auch weiter auf vielen Campingplätzen der Nachweis einer bestandenen Gasanlagenprüfung für den Zugang zum Stellplatz gefordert werden. Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann gemeinsam mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

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