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Der Papierführerschein ist nun nicht mehr gültig. Die Fahrerlaubnis allerdings bleibt bestehen.
Der Papierführerschein ist nun mit wenigen Ausnahmen nicht mehr gültig Foto: SP-X
Wer die Frist zum Führerschein-Umtausch verpasst hat, muss das Auto nicht stehenlassen. Fährt man mit dem alten Papier-Führerschein, begeht man keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Trotzdem empfiehlt sich der zügige Gang zum Amt: Denn zum einen kann ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden, zum anderen kann die Polizei einen Besuch auf der Dienststelle anordnen, um die Gültigkeit des altern Führerscheins zu prüfen.
Die letzten Umtauschfristen in die neuen, fälschungssicheren, nur noch 15 Jahre gültigen EU-Dokumente sind Anfang 2025 ausgelaufen. Der Papierführerschein hat damit ausgedient, lediglich vor 1953 geborene haben noch Zeit bis 2033. Wer noch einen alten deutschen Scheckkartenführerschein – ausgestellt zwischen 1999 und 2013 – besitzt, hat noch bis mindestens 2026 Zeit, auf die neue EU-Variante zu tauschen.
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