Stiftung Warentest prüft Fahrradschlösser - Nur eines mit „sehr gut“''
Fahrraddiebe können im Prinzip jedes Schloss knacken. Doch wie leicht oder schwer es dem Dieb fällt, hängt von
Bereits zweimal in diesem Jahr wurde die Bundesförderung für die Anschaffung von E-Lastenrädern ausgesetzt. Nun kehrt sie mit einem höheren Förderhöchstbetrag zurück.
Der Kauf von Lastenrädern wird ab dem 1. Oktober 2024 wieder bundesweit gefördert. Der Zuschuss beträgt wie bisher 25 Prozent des Kaufpreises und maximal 3.500 Euro Foto: SP-X/Mario Hommen
Die zwischenzeitlich ausgesetzte Förderung von E-Lastenrädern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist wieder da. Ab dem 1. Oktober können Gewerbetreibende, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anträge bei der Bafa stellen, wenn sie sich ein förderfähiges Lastenrad anschaffen wollen. Der Zuschuss beträgt wie bisher 25 Prozent des Kaufpreises und maximal 3.500 Euro. Bei der zu Jahresbeginn ausgesetzten Förderung war der Förderhöchstbetrag bisher auf 2.500 Euro begrenzt.
Gefördert werden nur Modelle mit einem Pedelec-Antrieb, der bis zu 250 Watt unterstützt. Das Bafa führt eine Liste der förderfähigen Modelle, die zuletzt Ende August aktualisiert wurde. Über die Laufzeit des Förderprogramms oder eine Begrenzung der zur Verfügung stehenden Fördermittel macht die Behörde keine Angaben. Bislang wurden im Rahmen der E-Lastenrad-Richtlinie Förderzusagen in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro für knapp 11.800 Cargobikes erteilt.
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