Comeback für E-Lastenrad-Förderung - Antragspause aufgehoben

Der Kauf von E-Lastenrädern wird seit 2021 mit bis zu 2.500 Euro gefördert. Im Dezember wurde die Maßnahme auf Eis gelegt. Nun hat die Bafa das Moratorium beendet.

Comeback für E-Lastenrad-Förderung  - Antragspause aufgehoben
Für die Kaufförderung von E-Lastenrädern im kommerziellen Einsatz bearbeitet die Bafa wieder Anträge Foto: ZEG

Die Anfang Dezember 2023 verhängte Antrags- und Bewilligungspause für die staatliche Kaufförderung von E-Lastenrädern wurde wieder aufgehoben. Wie die für die Bearbeitung der Anträge verantwortliche Behörde Bafa mitteilt, wird die aufgrund einer Ausgabensperre im Bundeshaushalt zwischenzeitlich ausgesetzte Bearbeitung mittlerweile wieder fortgesetzt. Neue Anträge können also gestellt werden. Vor dem 4. Dezember eingegangene Anträge haben zudem weiter Bestand und befinden sich in Bearbeitung.

Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie wurde Anfang 2021 als Verkehrswende-Projekt aufgelegt, mit dem Ziel, den gewerblichen Lastverkehr in Städten stärker über dezentrale Minidepots auf umweltfreundliche Lastenräder umzuverteilen. Seither wird die Anschaffung von E-Lastenrädern mit bis zu 2.500 Euro unterstützt. Das Förderprogramm richtet sich an Gewerbe und öffentliche Körperschaften, nicht jedoch an Privatpersonen.

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