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Die Zeit und Mühe sparende Vignette für die Schweiz

Innerhalb und außerhalb der EU treffen Sie auf sehr unterschiedliche Mautsysteme mit und ohne Vignette. Die Schweiz zählt zu den Ländern, die für die Benutzung der verkehrstechnischen Bauwerke eine Jahresgebühr verlangen. Als Fahrzeugführer haben Sie mittlerweile die Wahl zwischen der traditionellen physischen Vignette und der modernen E-Vignette.

Die Zeit und Mühe sparende Vignette für die Schweiz
@ Foto von Henrique Ferreira auf Unsplash

Vignetten für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Vignetten (Abzeichen) im Straßenverkehr zeigen an, dass für das jeweilige Fahrzeug die fällige Maut (Nutzungsgebühr) für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wurde. In der Schweiz gibt es die Pkw-Maut seit 1984 für Autos, Motorräder, Wohnwagen und andere Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt, ist eine Schwerverkehrsabgabe zu zahlen. Sofern Sie beabsichtigen, in der Schweiz gebührenpflichtige Straßen, Brücken und/oder Tunnel zu befahren, ist der vorherige Erwerb einer Vignette erforderlich. Diese ist jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres gültig. Verwendet werden die Beträge, um den Ausbau und die Reparatur gebührenpflichtiger verkehrstechnischer Bauwerke zu finanzieren.

Vignette und E-Vignette

Eine Vignette, die anzeigt, dass Sie die Nutzungsgebühr für Straßen, Tunnel und Brücken gezahlt haben, können Sie unter anderem an schweizerischen Tankstellen oder Zollstellen kaufen. Außerdem haben Sie die Chance, die gut sichtbar anzubringende Vignette in einigen Online Shops zu bestellen. Unabhängig davon, wie und wo Sie die Klebevignette kaufen, besteht die Erfordernis, den Aufkleber an der Windschutzscheibe anzubringen. Anders schaut es aus, wenn Sie sich für die neue E-Vignette entscheiden: Nachdem Sie die E-Vignette online erworben haben, verfügen Sie über die komfortable elektronische Variante. Das heißt, das Aufkleben und Entfernen der Vignette nach Ablauf der Gültigkeit entfallen praktischerweise.

Fahrzeugregistrierung als Voraussetzung

Die Bestellung über Vignetteswitzerland.com/de/ sieht die Nennung des Kfz-Kennzeichens, des Zulassungslandes und der Fahrzeugkategorie vor: Im Gegensatz zur Klebevignette erfordert die E-Vignette eine Registrierung, um Zoll und Polizei die Kontrolle zu ermöglichen. Ebenso wie für die herkömmliche Vignette gilt, dass die Vergabe nicht personenbezogen erfolgt. Falls Sie beabsichtigen, Ihr Auto mit einer aktuellen E-Vignette verkaufen, behält diese weiterhin ihre Gültigkeit. Im Rahmen der Buchung einer elektronischen Vignette werden ausschließlich die Daten vermerkt, die für die Ermittlung der Maut notwendig sind. Die Speicherung dieser Daten geschieht verschlüsselt unter Zuordnung des Kfz-Zeichens. Als Fahrzeugführer und Besitzer einer gültigen E-Vignette sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Zahlungsnachweis mitzuführen.

Umgang mit der Klebevignette

So einfach Kauf und Verwendung der digitalen Vignette vonstattengehen, so aufwendig sind Erwerb und Einsatz der Klebevignette. Falls Sie nicht schon vor Ihrer Fahrt in die Schweiz eine aufzuklebende Vignette kaufen konnten, müssen Sie dies an der Grenze erledigen. Dem Kauf folgt das Aufkleben auf der Innenseite der Windschutzscheibe an gut sichtbarer Stelle. Führen Sie einen Anhänger mit, ist eine weitere Vignette erforderlich. Die Klebestelle für die Vignette muss ebenfalls gut sichtbar sein und sich an einem nicht austauschbaren Fahrzeugteil befinden. Ist eine Vignette fehlerhaft angebracht oder gar nicht vorhanden, ist bei Kontrolle mit Ordnungsbußen zu rechnen. Indem Sie die digitale Vignette verwenden, vermeiden Sie mögliche Fehler automatisch.

Fazit

Die E-Vignette ist die zeitgemäße Form der Vignette, die Ihnen Zeit und Mühe spart. Das gilt nicht zuletzt für den Fall, dass die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs ausgewechselt werden muss. Denn mit Entnahme der Windschutzscheibe ist auch die noch gültige Klebevignette vom Auto entfernt. Sie müssten eine Ersatzvignette bei der Eidgenössischen Zollverwaltung in Bern beantragen. Hierfür ist es erforderlich, die abgelöste alte Vignette und eine Kopie der Werkstattrechnung für den Scheibentausch einzusenden. Erwerben Sie hingegen eine E-Vignette, müssen Sie sich ausschließlich um den Austausch der Windschutzscheibe kümmern: Die Vignette in digitaler Form hat nach wie vor Bestand.

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