Emissionen

E-Autofahrer können eingespartes Treibhausgas weiterverkaufen

Elektroauto fahren und nebenbei mit Umweltschutz Geld verdienen - der sogenannte 'THG-Bonus' machts möglich.

E-Autofahrer können eingespartes Treibhausgas weiterverkaufen
mid Groß-Gerau - Geld stinkt nicht: Jedem Besitzer eines rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs steht es frei, seine eingesparten CO2-Emissionen zu verkaufen. Goslar Institut


Elektroauto fahren und nebenbei mit Umweltschutz Geld verdienen - der sogenannte "THG-Bonus" machts möglich. So ließen sich einige hundert Euro pro Jahr verdienen, teilt das von der Versicherung HUK Coburg initiierte Goslar-Institut mit.

THG ist die Abkürzung für anthropogene Treibhausgase, also jene vom Menschen verursachten Emissionen, die für den Anstieg der globalen Temperatur und somit den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Diese globale Erwärmung begründen Klimaforscher mit dem Anstieg der Konzentration verschiedener Treibhausgase, insbesondere von Kohlenstoffdioxid (CO2), wodurch der natürliche Treibhauseffekt der Erde verstärkt werden soll.

Die THG-Quote soll dazu dienen, schädliche Treibhausgase in der Atmosphäre zu reduzieren. Mit diesem Ziel führte der Deutsche Bundestag im Jahr 2007 zunächst die sogenannte energetische Biokraftstoffquote ein. Die THG-Quote gibt den Unternehmen Einsparungsziele für ihre CO2-Emissionen vor, indem sie den Mineralölfirmen eine bestimmte Quote an emissionsärmeren Kraftstoffen, wie beispielsweise Bio-Diesel oder Strom, vorschreibt.

Halten die betroffenen Unternehmen die ihnen vorgegebene THG-Quote nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang ein, werden zum Ausgleich Strafzahlungen fällig. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sich die Quoten-verpflichteten Mineralölunternehmen seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen als Ausgleich anrechnen lassen.

Danach kann elektrischer Strom, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb dem Netz entnommen wurde oder direkt von einer Stromerzeugungsanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bezogen wird, zur Erfüllung der Treibhausgasquote genutzt werden. Seitdem steht es jedem Besitzer eines rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs (kein Hybrid!) frei, seine eingesparten CO2-Emissionen zu verkaufen.

Und wie vermarktet man nun seine THG-Quoten? Vor dem Verkauf müssen sich die Fahrer von einem reinen Batterieauto oder -motorrad bzw. -roller die CO2-Einsparung ihres Fahrzeugs zertifizieren lassen. Zu diesem Zweck registriert man das Fahrzeug zunächst beim jeweiligen Stromanbieter oder einem speziellen Unternehmen, das die Anrechnung der THG-Quote abwickelt. Denn ein direkter Kontakt zwischen Verbraucher und Kraftstoffproduzenten beim THG-Deal ist nicht vorgesehen.

Zur Anmeldung genügt der Nachweis, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen ist. Belege zur tatsächlichen Nutzung, wie etwa zu den im Jahr zurückgelegten Kilometern oder zum Strommix eines daheim geladenen E-Fahrzeugs, sind nicht erforderlich.

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