Mobilität

Änderungen für Europa-Reisende

Sowohl in Deutschland als auch anderen europäischen Ländern treten im Jahr 2023 beim Verkehr neue Regelungen in Kraft.

Änderungen für Europa-Reisende
mid Groß-Gerau - In mehreren europäischen Ländern gibt es nun beim Verkehr veränderte Vorschriften. Michael Gaida / pixabay.com


Sowohl in Deutschland als auch anderen europäischen Ländern treten im Jahr 2023 beim Verkehr neue Vorschriften in Kraft. Worauf bei der Reiseplanung ab dem Jahr 2023 zu achten ist, erläutern Verkehrsexperten des Autoclubs Europa (ACE).

Stichwort Bahnreise: In der gesamten Europäischen Union gelten ab dem 7. Juni 2023 umfangreichere Fahrgastrechte. Zum Beispiel werden die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gestärkt. Ab Mitte nächsten Jahres steht ihnen Unterstützung beim Ein- und Ausstieg in sämtlichen Zügen zu. Der Regionalverkehr war hiervon bislang ausgenommen. Menschen mit Behinderung können diese Unterstützung künftig bis 24 Stunden vor Fahrtantritt anfordern und nicht wie bisher 48 Stunden vorher.

Um die Fahrradmitnahme zu gewährleisten, müssen Anbieter auch für die Radstellplätze eine Kapazitätsabfrage einrichten, so dass auch hierfür eine Reservierung möglich wird. Außerdem müssen Bahnunternehmen eine einheitliche Fahrkarte für alle Teilstrecken ausstellen, wenn sie diese selbst oder durch Tochterunternehmen durchführen. Für Reisende wird es so leichter eine Entschädigung zu erhalten, wenn sie unterwegs einen Anschlusszug verpassen. Entscheidend ist dann, mit wieviel Verspätung sie am Zielort ankommen.

Im Ausland bezahlen: Die Maestro-Funktion vieler Girokarten wird zum 1. Juli 2023 abgeschafft. Diese Funktion ist bislang nötig, um mit deutschen Girokarten im Ausland Geld abzuheben oder im Geschäft zu bezahlen. Bis zu dieser Frist können allerdings noch Karten mit Maestro-Funktion ausgestellt und bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Es obliegt den Banken, welche Alternative sie ihren Kunden anbieten.
Österreich: Bereits zum 1. Oktober 2022 sind in Österreich zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Radfahrern Fußgänger und Kindern vorgenommen worden. Wie hierzulande dürfen Radler innerorts nur mit einem Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern überholt werden, außerorts müssen es 2,0 Meter sein. Am Ende eines Radstreifens müssen sich Fahrzeuge ab sofort auch innerorts abwechselnd einordnen, wenn der Radfahrer die Fahrtrichtung beibehält. Auf Landstraßen sind Radler hingegen wartepflichtig, wenn es keine Radfahrerüberfahrt gibt.

Im Haltestellenbereich von Bussen und Straßenbahnen dürfen Autos nur noch an der Seite vorbeifahren, wo keine Fahrgäste ein- und aussteigen. Sind die Türen von Bus und Bahn bereits geschlossen, dürfen Autos auch im Schritttempo wieder auf dieser Seite vorbeifahren. In unmittelbarer Umgebung zu Schulen können künftig Schulstraßen eingerichtet werden: An Schultagen und zu bestimmten Uhrzeiten ist dann Kfz-Verkehr verboten.

Frankreich: Dort werden im kommenden Jahr verschiedene Umweltzonen eingerichtet. Diese dürfen dann nur noch von Pkw mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Die Umweltzone ZFE-m in Paris darf ab dem 1. Juli 2023 nur noch von Pkw und Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen befahren werden, die über die orangene Umweltplakette Crit'Air 2 verfügen. Der Großraum Montpellier darf ab Januar nur noch mit der dunkelroten Crit'Air 4-Plakette und nicht länger mit Crit'Air 5 befahren werden. Die bereits im Vorfeld dauerhaft eingerichteten Umweltzonen in Nizza und Toulouse, gelten ab 2023 für sämtliche Fahrzeuge. Ab kommendem Jahr werden Verstöße gegen die Fahrverbote in Straßburg und den 33 dazugehörigen Gemeinden auch geahndet und zunehmend verschärft.

Italien: Wer ab den Osterfeiertagen die Küstenstraße Amalfitana befahren möchte, sollte aufpassen. Über Ostern, also vom 7. bis zum 10. April sowie vom 24. April bis zum 2. Mai 2023 ist die Amalfitana im Süden zwischen 10 und 18 Uhr nur beschränkt befahrbar. An geraden Tagen dürfen nur Autos mit gerader Endziffer im Kennzeichen fahren, an ungeraden Tagen umgekehrt.

Venedig verlangt künftig Eintritt. Eigentlich sollte bereits ab dem 16. Januar eine Eintrittsgebühr von mindestens sechs Euro am Tag erhoben werden. Doch dieser Stichtag wurde nun um mindestens sechs Monate nach hinten verschoben. Der Preis kann je nach Andrang variieren. Wer rechtzeitig bucht, kann beim Preis sparen. Die Eintrittskarten können im Vorfeld online gebucht werden und in Form eines QR-Codes vorgezeigt werden. Wer in der italienischen Lagunenstadt im Hotel übernachtet, dort wohnt oder geboren ist, benötigt hingegen kein Ticket.

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