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Verkehrsunfall: In diesen Fällen muss die Polizei kommen

Ein Verkehrsunfall ist besonders ärgerlich und kann selbst jenen Autofahrern passieren, die besonders umsichtig und rücksichtsvoll fahren. Wenn es nun doch einmal passiert ist, stellen sich schnell viele Fragen. Jeder Unfallhergang ist individuell und auch der entstandene Schaden kann stark variieren. Immer wichtig zu wissen ist, ob die Polizei gerufen werden muss.

Verkehrsunfall: In diesen Fällen muss die Polizei kommen
@ TechLine (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

Muss nach jedem Unfall die Polizei verständigt werden?

Generell gilt, dass die Polizei nicht nach jedem Unfall verständigt werden muss. In einigen Fällen kann dies jedoch durchaus angebracht oder beziehungsweise zwingend erforderlich sein. Wenn beispielsweise jemand verletzt wird oder ein erheblicher Sachschaden entsteht, muss die Polizei benachrichtigt werden. Dies dient in erster Linie den Versicherungszwecken - sowohl für die beteiligten Fahrer als auch für etwaige Zeugen. Außerdem wird die Polizei in der Regel einen detaillierten Bericht über den Unfall erstellen, der bei späteren Streitigkeiten über den Unfallhergang nützlich sein kann. Durch den Bericht wird auch die Arbeit von einem Gutachter in München erleichtert, der den Schadensanspruch gegenüber der Versicherung feststellt.

Beim Verdacht auf Beeinträchtigung

Leider nutzen einige Personen ihr Fahrzeug auch dann, wenn sie durch verschiedenste Substanzen wie beispielsweise Alkohol beeinträchtigt sind. Vermutet ein Unfallbeteiligter die Beeinträchtigung durch im Straßenverkehr nicht oder nur eingeschränkt erlaubte Substanzen, sollte in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Diese überprüft einen möglichen Verdacht und kann so gegebenenfalls die Schuldfrage direkt am Unfallort eindeutig klären. Denn auch bei Trunkenheit am Steuer ist es nicht zwingend so, dass die alkoholisierte Person automatisch die Schuld zugesprochen bekommt. Hier kann sich schnell eine Streitsituation im Nachgang ergeben und auch der Beweis für eine Beeinträchtigung kann dann oft nicht mehr erbracht werden.

Personenschaden: Polizei muss kommen

Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gilt, dass die Polizei zwingend hinzugezogen werden muss. Ist dies nicht der Fall, kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Im Normalfall gilt, dass eine sofortige Meldung nach dem Unfall erfolgen muss. Einzige Ausnahme hierbei ist, wenn Erste Hilfe geleistet werden muss. In so einem Fall steht natürlich das Wohl der verletzten Person im Vordergrund und die Polizei muss schnellstmöglich nach der Erstversorgung verständigt werden.

Polizei rufen bei potenzieller Fahrerflucht

Nicht immer ist der Unfallgegner am Ort des Geschehens anzutreffen. Vor allem wenn es zur Beschädigung eines parkenden Autos kommt, laufen Autofahrer oft Gefahr, sich ungewollt der Fahrerflucht schuldig zu machen. Denn es reicht nicht aus, die Kontaktdaten einfach unter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeuges zu klemmen. Um bei einem Unfall mit einem parkenden Auto rechtmäßig vorzugehen, muss erst einmal eine angemessene Zeit am Unfallort verbracht werden, wenn der Halter des beschädigten Fahrzeuges nicht anzutreffen ist. Nach etwa 30 Minuten empfiehlt es sich dann, die Polizei zu verständigen. Diese nimmt den Unfall entweder telefonisch oder direkt vor Ort auf und notiert sich alle benötigten Daten. Wer auch im Nachgang auf der sicheren Seite sein möchte, sollte vom geschädigten und dem eigenen Fahrzeug direkt am Unfallort Fotos mit dem Smartphone schießen. So kann der entstandene Schaden bewiesen werden und etwaige zusätzliche Forderungen des Geschädigten können anhand der Unfallbilder abgewiesen werden.

Ein Unfall ist alles andere als schön. Vor allem dann, wenn auch noch die Polizei hinzugezogen werden muss. Generell gilt, dass ein Unfall nicht immer behördlich gemeldet werden muss. Vor allem bei kleinen Schäden ist dies nicht notwendig, wenn alle Unfallbeteiligten vor Ort sind und ein Datenaustausch möglich ist. Im Zweifelsfall gilt aber, dass ein Anruf bei der Polizei immer die beste Wahl ist.

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