Autoreisen durch Europa: Was Autofahrer vor der Fahrt ins Ausland wissen sollten
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Die meisten Autofahrer passieren stehende Busse mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit, obwohl die Regeln etwas anderes besagen. Und wer sich an die Vorschriften hält, muss damit rechnen, von anderen Fahrern angehupt oder beschimpft zu werden. Da die speziellen Regeln also offenbar zahlreichen Kraftfahrern nicht geläufig sind oder von ihnen schlicht missachtet werden, ist es wohl hilfreich, diese Vorschriften ins Gedächtnis zurückzurufen.
Die meisten Autofahrer passieren stehende Busse mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit, obwohl die Regeln etwas anderes besagen. Und wer sich an die Vorschriften hält, muss damit rechnen, von anderen Fahrern angehupt oder beschimpft zu werden. Da die speziellen Regeln also offenbar zahlreichen Kraftfahrern nicht geläufig sind oder von ihnen schlicht missachtet werden, ist es wohl hilfreich, sie ins Gedächtnis zurückzurufen.
Viele Autofahrer ignorieren das Blinkzeichen von Bussen beim Anfahren nach einem Stopp und verweigern diesen ihren Vorrang beim Einfädeln. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wenn ein Bus blinkt und losfährt, haben andere Kraftfahrer zu warten und ihnen ein zügiges Einreihen in den Verkehr zu ermöglichen. Allerdings muss der Busfahrer seine Absicht loszufahren rechtzeitig anzeigen, um dem fließenden Verkehr Zeit zum Reagieren zu geben.
Doch nicht wenige Autofahrer geben Gas, wenn ein blinkender Bus eine Haltebucht verlassen will und versuchen, sich noch an diesem vorbeizuquetschen. Damit verstoßen sie gegen die Vorschriften des § 20 StVO. Danach hat ein Bus Vorrang, wenn er losfährt. Oder anders formuliert: Alle nachfolgenden Fahrzeuge haben in einem solchen Fall zu warten - und zwar unabhängig davon, ob sich die Haltestelle auf der Fahrspur befindet oder in einer Haltebucht. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, kann mit einem Bußgeld bestraft werden und auch sein Punktekonto in Flensburg aufstocken.
Mit einer Geldbuße muss ebenfalls rechnen, wer die Regeln zum Vorbeifahren an Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht missachtet. Es ist verboten, einen Bus zu überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert. Steht der Bus dagegen bereits und sein Warnblinklicht ist aktiviert, darf ein Autofahrer mit der gebotenen Vorsicht passieren. Das bedeutet konkret: Schrittgeschwindigkeit respektive ein Tempo von vier bis sieben km/h. Diese Regel trifft auch für Autofahrer zu, die auf der Gegenspur in die entgegengesetzte Richtung fahren - vorausgesetzt, diese Gegenspur ist nicht durch bauliche Elemente von der anderen Fahrbahn abgetrennt. In Einzelfällen kann es auch nötig sein abzuwarten, bis der Bus weitergefahren ist. Zum Schutz und zur Sicherheit von Fahrgästen können die Straßenverkehrsbehörden für bestimmte Haltestellen anordnen, dass Busfahrer die Warnblinklichtanlage einzuschalten haben.
Wenn Kraftfahrer einen Bus passieren, müssen sie grundsätzlich aufpassen, dass ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden. Deshalb ist auch auf ausreichend Sicherheitsabstand zu achten. Wenn dieser nicht einzuhalten ist oder Fahrgäste, wie auch andere Verkehrsteilnehmer, beim Vorbeifahren gefährdet werden könnten, hat der Autofahrer zu warten. Da kennt die StVO kein Pardon.
All dies gilt in besonderem Maße für die Haltestellen von Schulbussen. Dort müssen Autofahrer auch das häufig unberechenbare Verhalten von Kindern einkalkulieren. Das heißt, sie haben etwa damit zu rechnen, dass die jungen Menschen unvermittelt auf die Fahrbahn laufen, ohne den Verkehr dort zu beachten.
Beim Vorbeifahren an Bussen bzw. Haltestellen sind Kraftfahrer also gehalten, Vorsicht walten zu lassen und sich an die Vorgaben der StVO zu halten. Wer dies nicht tut, dem drohen ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit zwischen 15 und 70 Euro sowie ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg, je nachdem ob Personen gefährdet wurden oder nicht.
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