Recht: Sicheres Abstellen von E-Scootern - Stadt Münster in der Pflicht

In vielen Städten stehen E-Scooter zur Spontananmiete kreuz und quer auf Bürgersteigen. Das ist nicht ungefährlich. In Münster könnte das Chaos bald ein Ende haben.

In Münster muss die Stadtverwaltung künftig neu entscheiden, wo die E-Scooter von Anbietern wie Tier künftig abgestellt werden, wie aus einem jetzt vom Verwaltungsgericht Münster veröffentlichten Urteil (Az.: 8 L 785/21) hervorgeht. Geklagt hatte der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW), der in der gängigen Praxis willkürlich abgestellter E-Roller auf Bürgersteigen eine Gefahr insbesondere für Sehbehinderte sieht. Eine vom BSVW eigentlich angestrebte vollständige Untersagung des ,,Free-Floating-Systems" wurde vom Gericht allerdings abgelehnt.

Wie der den klagenden BSVW unterstützende Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) berichtet, sei die Stadt Münster jedoch nun in der Pflicht, zeitnah für mehr Sicherheit auf Gehwegen zu sorgen. Bislang vertrat die Stadt die Ansicht, dass die Rolleranbieter mit ihren Selbstverpflichtungserklärungen in der Verantwortung seien. Nach Ansicht der Richter würde dies jedoch nicht effektiv kontrolliert. Wie der DBSV berichtet, hätte die Stadt deshalb nun ein Druckmittel in der Hand, verbindliche Abstellflächen durchzusetzen. Beim Bundesverband hofft man, dass dieses vorläufig noch nicht rechtskräftige Urteil Signalwirkung für andere Kommunen und den Deutschen Städtetag haben wird.

auch in FAHRRAD

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