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Das Gutachten nach einem Verkehrsunfall

Ein professionelles Unfallgutachten sollte nach einem Verkehrsunfall möglichst zügig in Auftrag gegeben werden.

Auch wenn der Schock noch tief sitzt gilt: Damit der Unfall nicht auch noch finanzielle Nachteile mit sich bringt, führt kein Weg an ein Sachverständigengutachten vorbei. Sollte dieses verzögert erstellt werden, drohen auf Grund von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel Wetter, Diebstahl oder eine unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs (beim Zwischenparken oder Abschleppen) finanzielle Konsequenzen. Ein zu spät ausgearbeitetes Unfallgutachten kann die tatsächlichen Folgeschäden nämlich verfälschen.

Keine Minute zögern und einen Sachverständigen beauftragen

Unfallgeschädigte unterliegen der sogenannten "Schadenminderungspflicht". Aus diesem Grund müssen sie sich darum kümmern, dass der Schaden schnell reguliert wird. Eine zeitliche Verzögerung kann weitere Kosten verursachen. Dies soll unter allen Umständen vermieden werden. Auf Grund eines verspäteten Gutachtens können beispielsweise hohe Mietwagenkosten oder Standkosten bei einer Abschleppfirma entstehen. Weil die gegnerische Versicherung gegebenenfalls nicht alle Kosten übernehmen wird, sollten unnötige Zusatzkosten im Interesse aller Beteiligten unbedingt vermieden werden.
Wenn das gegnerische Versicherungsunternehmen einen versicherungseigenen Kfz-Gutachter engagiert, der den Schaden viel zu niedrig einschätzt, können ebenfalls finanzielle Nachteile für den Unfallgeschädigten entstehen.

Die Teilschuld

Auch wenn das Unfallopfer eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall trägt, sollte dieses unverzüglich einen Kfz-Gutachter wie Gutachterix beauftragen. Da es unter Umständen Monate dauern kann, bis die Schuldfrage final geklärt ist, macht es keinen Sinn auf diese Entscheidung zu warten. Viele Unfallgeschädigte fürchten, dass im Falle einer Teilschuld die Gutachterkosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Die Inhalte eines professionellen Gutachtens

1. Einschätzung des Autos: Der Sachverständige nimmt alle technischen Details und Ausstattungsmerkmale unter die Lupe. So kann sich dieser einen umfassenden Eindruck vom Auto verschaffen.

2. Auflistung aller Schäden: Ferner dokumentiert der Sachverständige alle Schäden, die bereits vor dem Unfall vorhanden waren. In den meisten Fällen fertigt der Sachverständige Fotos von diesen Schäden an. Die Bilder werden an die Versicherung weitergegeben.

3. Einschätzung des Reparaturumfangs: In einem Sachverständigengutachten werden immer alle notwendigen Reparaturen aufgeführt. Darüber hinaus gibt der Sachverständige noch eine Einschätzung für die Dauer der Reparaturen ab. Diese Angabe ist dann besonders wichtig, wenn der Unfallgeschädigte zum Beispiel einen Anspruch auf ein Mietfahrzeug hat.

4. Wertminderung: Der Wert eines Fahrzeugs sinkt, sobald dieses in einem Unfall verwickelt war. Selbst dann, wenn die Schäden professionell behoben wurden. In einem solchen Fall wird immer die gesamte Ausstattung des Fahrzeugs berücksichtigt, damit eine mögliche Minderung des Wertes auch bei unbeschädigten Teilen beurteilt werden kann.

5. Kostenkalkulation: Der Kfz-Gutachter schätzt abschließend ein, mit welchen Gesamtkosten gerechnet werden muss. Zudem berechnet er den derzeitigen Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs. Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, wird auch dies in dem Unfallgutachten festgehalten.

Was spricht für ein Unfallgutachten?

Ein professionelles Schadengutachten bietet Unfallgeschädigten eine hervorragende Absicherung. Ein Kfz-Gutachten ist im Haftpflichtschadenfall eine solide Regulierungsgrundlage. Zudem schützt das Gutachten vor teuren Fehlentscheidungen.
Auch ein sogenanntes "Kurzgutachten" (dies ist die kleinere Variante eines Kfz-Gutachtens) bietet viel Sicherheit bei Schadenfällen. Besonders bei einem Schaden, der sich im Bereich der Bagatellgrenze bewegt, ist das Kurzgutachten eine gute Alternative zu einem eher unsicheren Kostenvoranschlag.

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