Giant legt STP-Serie neu auf - Drei Bikes für junge Hüpfer
SP-X/Erkrath. Giant hat seine auf junge Mountainbiker zugeschnittene STP-Baureihe überarbeitet. Die Familie umfasst
Als Radfahrer darf man seinen Hund mitführen. Doch auf den schnellen Gassi-Trip sollte sich der radelnde Hundebesitzer gut vorbereiten.
Hunde benötigen viel Auslauf. Angemessen austoben können sich die Vierbeiner unter anderem, wenn sie neben ihrem fahrradfahrenden Besitzer herlaufen. Das ist grundsätzlich erlaubt, wie der Versicherer Ergo Rechtsschutz berichtet. Auf einige Dinge muss man als radelnder Hundehalter jedoch achten.
In Paragraf 28, Absatz 1 erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Führen speziell von Hunden vom Fahrrad aus. Schwammiger formuliert ist allerdings die Frage nach der Leinenpflicht. Diese ist in der StVO zwar nicht vorgeschrieben, doch muss die Begleitperson stets ,,ausreichend auf den Hund einwirken können", was oft als Anleinpflicht ausgelegt wird. Zudem gibt es in Bundesländern und Gemeinden unterschiedliche Regeln zur Leinenpflicht. Auch in Hinblick auf bestimmte Hunderassen oder in Bezug auf bestimmte Parks und Grünanlagen sowie zu bestimmten Jahreszeiten - etwa zur Brutzeit von Vögeln - gibt es vielerorts besondere Regeln. Informationen hierzu können Hundebesitzer beim Ordnungsamt beziehungsweise in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt oder Gemeinde einholen.
Im Straßenverkehr ist ein Anleinen in jedem Fall dringend zu empfehlen. Vor allem aufgrund der vielfaltigen Reize muss der Hundebesitzer schnell reagieren können. Deshalb empfiehlt sich das Führen mit einer nicht allzu kurzen Leine. Eine zu lange Leine kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Für einen möglichst reibungslosen Ausflug sollten die Hundebesitzer zudem möglichst einsame Wege oder Straßen wählen und dabei ihr Tempo an die Laufgeschwindigkeit des Hundes anpassen. Idealerweise läuft der Hund zudem rechts neben dem Fahrrad. Hier ist er besser vor vorbeifahrenden Radfahrern geschützt, die ihn leicht übersehen und erschrecken können. Grundsätzlich ist außerdem eine vorausschauende Fahrweise wichtig, damit man rechtzeitig auf andere Verkehrsteilnehmer oder plötzliche Bewegungen des Hundes reagieren kann.
Wird der Hund neben dem Fahrrad an der Leine geführt, sollte diese keinesfalls am Lenker befestigt werden. Eine plötzliche Bewegung des Tieres kann zum Sturz des Radfahrers führen. Entweder wird die Leine in der Hand gehalten oder idealerweise an einem speziellen Fahrradhalter befestigt. Dieser sorgt für einen ausreichenden Abstand zwischen Tier und Fahrrad und kann auch ruckartige Bewegungen abfedern. Während Dämmerung oder Dunkelheit sollten Hunde zudem mit Reflektoren und Leuchthalsband zur besseren Sichtbarkeit ausgestattet sein.
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