Hauptuntersuchung: Sonderfall Sonderfahrzeug

Sonderfahrzeuge wie Feuerwehrautos, Müllwagen oder große Mobilkrane sind keine Ausnahme: Auch sie müssen als Nutzfahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung und zur Sicherheitsprüfung. „Geprüft wird dabei nach den gängigen Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften“, erklärt Marc Zentgraf von der Gesellschaft für Technische Überwachung. Der Prüfingenieur und Akademie-Referent hat vor einem Jahr die Fachgruppenleitung der GTÜ-Akademie mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge übernommen. Dennoch gibt es die eine oder andere Sonderregelung.

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