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Wird das eigene Auto bei einem unverschuldeten Unfall beschädig, hat der Fahrer das Recht auf einen Leihwagen. Das gilt auch, wenn das kaputte Fahrzeug keinen TÜV mehr hatte.
Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht auf einen Leihwagen Foto: SP-X
Auch wer mit abgelaufener HU-Plakette unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf einen Leihwagen. Die gegnerische Versicherung darf die Zahlung nicht verweigern, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat. In dem Fall war der „TÜV“ zum Zeitpunkt des Unfalls rund ein halbes Jahr abgelaufen. Die argumentierte daraufhin, der Halter hätte das Fahrzeug eh nicht mehr nutzen dürfen, und verweigerte ihm die Bezahlung eines für zwei Wochen angemieteten Leihwagens.
Der BGH folgte diese Sichtweise im Gegensatz zur Vorinstanz nicht: „Der Kläger war ohne den Unfall nicht bereits aus Rechtsgründen an der Nutzung seines Fahrzeugs gehindert“, heißt es in der Begründung. Das Fahren mit überzogenem Prüftermin sei lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings muss das Fahrzeug verkehrssicher sein. Ob das hier der Fall war, muss nun geprüft werden. Die Klage geht daher zurück an die Vorinstanz. (Az. VI ZR 117/24)
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