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Das Straßenverkehrsgesetz legt erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer fest. Darauf weisen die Rechtsexperten des Versichereres ARAG hin.
mid Groß-Gerau - Begrenzter Rausch: Ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) darf am Steuer nicht überschritten werden. GAD-BM / pixabay.com
Das Straßenverkehrsgesetz legt erstmalig einen Grenzwert für Cannabis am Steuer fest. Darauf weisen die Rechtsexperten des Versichereres ARAG hin. Danach darf ein Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschritten werden.
Fahrer, die diese Regelung ignorieren, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro rechnen. Kommt zudem Alkohol hinzu, kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Der THC-Grenzwert wurde von Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei festgelegt und soll einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entsprechen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist Kiffen am Steuer allerdings tabu und generell untersagt - ebenso wie Alkohol.
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