B196-Berechtigung - 130.000 Autofahrer dürfen 125er fahren

Für das Führen einer 125er oder eines vergleichbaren E-Leichtkraftrads benötigen Autofahrer seit zwei Jahren keinen speziellen Führerschein mehr. Mehr als 100.000 haben von der Neuregelung Gebrauch gemacht.  

Mehr als 130.000 Autofahrer haben bislang die vor zwei Jahren eingeführte spezielle Fahrberechtigung für Leichtkrafträder erhalten, wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt. Die sogenannte B196-Berechtigung gibt es seit Anfang 2020; sie soll Inhabern eines Führerscheins der Klasse B ohne großen Aufwand das Fahren einer 125er oder eine E-Scooters mit bis zu 11 kW/15 PS Leistung ermöglichen. Für den Erwerb ist eine theoretische und praktische Schulung nötig, jedoch keine Prüfung.  

Am häufigsten wurde die B196-Berechtigung für Fahrerlaubnisinhaber in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen ausgestellt. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl lagen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 325 Eintragungen pro 100.000 Einwohner. 

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