Urlaub mit dem Auto: Die richtige Vorbereitung, um lange Fahrten entspannter zu machen
Der Urlaub mit dem eigenen Auto bleibt für viele Menschen eine besonders beliebte Reiseform. Man reist flexibel,
Rein theoretisch muss ein Verkehrsteilnehmer keine Angst vor Bußgeld oder Flensburg-Punkten haben, wenn er sich immer an alle Vorschriften hält. Doch Fehler gibt es immer wieder - auch falsche Beschuldigungen. Was tun in solch einer Situation?
Rein theoretisch muss ein Verkehrsteilnehmer keine Angst vor Bußgeld oder Flensburg-Punkten haben, wenn er sich immer an alle Vorschriften hält. Doch Fehler gibt es immer wieder - auch falsche Beschuldigungen. Was tun in solch einer Situation?
Ursachen für ungerechtfertigte Anzeigen gibt es viele, hat der ACE festgestellt. Etwa fehlerhafte Technik, übereifrige Ordnungshüter oder bloße Missverständnisse. Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, hat eine Reihe von Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. So können Fotos und Zeugen helfen, sein Recht im Straßenverkehr geltend machen, wenn es trotz korrekt eingestellter Parkuhr oder ordnungsgemäß gelöstem Ticket ein Knöllchen gegeben hat. Wichtig ist es, den Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzulegen, so der ACE.
Diese Frist gilt auch, wenn das Blitzerfoto ein anderes Auto zeigt - oder einen anderen Fahrer. Wer tatsächlich hinterm Steuer gesessen ist, aber seiner Meinung nach zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.
Wenn der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Raum steht, etwa nach einem angeblichen Parkrempler, ist Schweigen Gold. Denn hier geht es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern möglicherweise um eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Deshalb sollten Betroffene keine Aussagen machen und zu einem Anwalt gehen.
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