Dienstwagenrechner als Schlüssel zur Nachhaltigkeit in der E-Mobilität
Technologische Fortschritte in der E-Mobilität
In den letzten Jahren hat die E-Mobilität durch
Die Deutsche Bahn hat am 20. Dezember 2017 ein Gerichtsverfahren gegen die am sogenannten 'Lkw-Kartell' beteiligten Unternehmen eingeleitet. Damit wollen das Unternehmen und auch die Mitglieder des Flughafenverbandes (ADV) Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Die Deutsche Bahn hat am 20. Dezember 2017 ein Gerichtsverfahren gegen die am sogenannten "Lkw-Kartell" beteiligten Unternehmen eingeleitet. Damit wollen das Unternehmen und auch die Mitglieder des Flughafenverbandes (ADV) Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die Klage vor dem Landgericht München richtet sich gegen die Unternehmensgruppen DAF, Daimler, Iveco, MAN und Volvo/Renault. Und dies sind nicht die einzigen Geschädigten, die gerichtlich gegen die Lkw-Bauer vorgehen. Bereits am 18. Dezember hatte auch der Verband für die Transportbranche Camion Pro Ansprüche von 40 teilnehmenden Mitgliedsunternehmen geltend gemacht. Weitere werden vermutlich folgen.
Der Hintergrund: Diese Unternehmen haben laut ADV mindestens in den Jahren 1997 bis 2011 verbotene Preisabsprachen, insbesondere zu den Bruttolistenpreisen für Lastkraftwagen, getroffen. Die Europäische Kommission hatte deshalb Rekordgeldbußen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro gegen die Mitglieder des Kartells verhängt und darauf hingewiesen, dass Geschädigte dieses Kartells die Möglichkeit haben, Ansprüche gegen die Kartellanten geltend zu machen.
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