Urlaub mit dem Auto: Die richtige Vorbereitung, um lange Fahrten entspannter zu machen
Der Urlaub mit dem eigenen Auto bleibt für viele Menschen eine besonders beliebte Reiseform. Man reist flexibel,
Das Gericht hatte keinen Ermessens-Spielraum: Es entzog einer Frau den Führerschein, weil sie unter der Krankheit Chorea Huntington und weiteren neurologischen Beschwerden leidet. Die über 70-Jährige hatte gegen den Entziehungsbescheid der Führerscheinstelle geklagt - ohne Erfolg.
Das Gericht hatte keinen Ermessens-Spielraum: Es entzog einer Frau den Führerschein, weil sie unter der Krankheit Chorea Huntington und weiteren neurologischen Beschwerden leidet. Die über 70-Jährige hatte gegen den Entziehungsbescheid der Führerscheinstelle geklagt - ohne Erfolg.
Die Behörde hatte die Frau zunächst zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit aufgefordert. Das legte sie auch vor. Vom Inhalt ließ sie sich allerdings nicht beeindrucken. Obwohl darin stand, dass sie krankheitsbedingt den Anforderungen an eine Teilnahme im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug nicht mehr genüge und stark in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sei, wollte sie ihre Lizenz nicht abgeben.
Gegen den Führerscheinentzug legte sie nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren Klage beim Verwaltungsgericht ein: Ihre Erkrankung sei noch nicht so weit fortgeschritten, dass von einer Einschränkung ihrer Fahreignung auszugehen sei. Das schlechte Abschneiden bei der leistungsdiagnostischen Untersuchung sei auf ihre damalige Nervosität zurückzuführen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab: Laut ärztlichem Gutachten sei wegen der neurologischen Erkrankungen und der damit verbundenen Symptome keine Fahreignung mehr gegeben. Daher, so das Gericht, müsse das Bedürfnis der Klägerin nach Mobilität und Unabhängigkeit hinter dem Schutz des allgemeinen Straßenverkehrs vor Gefahren durch ungeeignete Kraftfahrer zurückstehen (Verwaltungsgericht Mainz, AZ3 K 638/16.MZ).
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