Urlaub mit dem Auto: Die richtige Vorbereitung, um lange Fahrten entspannter zu machen
Der Urlaub mit dem eigenen Auto bleibt für viele Menschen eine besonders beliebte Reiseform. Man reist flexibel,
Vor der Polizei geflohen, rote Ampeln missachtet, durch die Stadt gerast: Ein unverbesserlicher Autofahrer, der bereits zahlreiche Verkehrsdelikte auf seinem Konto und zudem keine Fahrerlaubnis hat, muss damit rechnen, dass die Polizei seine Autos sicherstellt. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Vor der Polizei geflohen, rote Ampeln missachtet, durch die Stadt gerast: Ein unverbesserlicher Autofahrer, der bereits zahlreiche Verkehrsdelikte auf seinem Konto und zudem keine Fahrerlaubnis hat, muss damit rechnen, dass die Polizei seine Autos sicherstellt. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Das Verwaltungsgericht (VG) hat den Antrag eines 18-Jährigen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Sicherstellung seines BMW Z4 und seines Nissan 350 Z abgelehnt. Der Verkehrssünder war seit September 2014 in mindestens 20 Fällen ohne Führerschein Auto gefahren. Polizeilichen Kontrollen hatte er sich wiederholt durch Flucht entzogen. Bei den anschließenden Verfolgungen ist es zu ganz erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen, zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr, Gefährdungen des Straßenverkehrs durch rücksichtsloses Verhalten und Nötigungen gekommen.
Ende November 2016 hat das Polizeipräsidium Köln seine Fahrzeuge sichergestellt. Gegen diese Verfügung hat der Antragsteller geklagt und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Begründung: Er halte die Sicherstellung der Fahrzeuge für unverhältnismäßig.
Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat den Antrag abgelehnt, die Sicherstellungsverfügung war rechtmäßig, so das VG Köln (Az.: 20 L 78/16). Es handele sich um einen Intensivtäter im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Die dokumentierten Taten belegten, dass der 18-Jährige durch seine Fahrweise schwerste Verletzungen und auch den Tod anderer Menschen in Kauf nehme. Die Sicherstellung der Fahrzeuge sei erforderlich, um eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden, da andere Maßnahmen nicht gefruchtet hätten.
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