Tipp: Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1965 bis 1970 - Jetzt aber flott

Die alten Papier-Führerscheine werden stufenweise gegen neue, fälschungssichere getauscht. Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sollten sich jetzt spurten.  

Die nächste Runde des Führerscheinumtauschs startet für die Geburtsjahrgänge 1971 und später ab dem 19. Januar. Bis dahin sollten die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre alten, vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Papier-Führerscheine gegen ein fälschungssicheres Dokument getauscht haben. Der ADAC empfiehlt, sich rechtzeitig um einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle zu kümmern. Benötigt werden dafür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Der neue Scheckkarten-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Wer nach dem Stichtag mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Allerdings erlischt mit Ablauf der Frist nicht die Fahrerlaubnis an sich. Im Ausland kann es jedoch Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

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