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Unfall? Dann baldmöglichst einen Kfz Gutachter beauftragen!

Eben war noch alles gut - und plötzlich nicht mehr: Ein Unfall! Falls Sie selbst betroffen sind, sollten Sie zuerst die Unfallstelle absichern und dann bei Bedarf erste Hilfe leisten. Und dann die Polizei anrufen.

Das wissen Sie bereits. Aber wissen Sie auch, dass Sie nicht nur Ihre Versicherung anrufen sollten, sondern auch einen Autogutachter? Falls Sie im Ruhrgebiet oder in der umliegenden Region unterwegs sind, sollten Sie sich an einen Kfz Gutachter in Essen wenden. Dieser wird Ihnen den lästigen Papierkram abnehmen und dafür sorgen, dass Ihr Schaden behoben wird. Und das alles für Sie als Unfallopfer kostenlos. Wie das geht? Das erfahren Sie hier!

Wann soll ich nach einem Unfall den Kfz Gutachter anrufen?

Zunächst gilt es natürlich, den Unfall selbst abzuwickeln, inklusive Absichern der Unfallstelle, eventuell Notruf und eventuell erster Hilfe. Danach wird meist die Polizei hinzugezogen und Versicherungsdaten werden ausgetauscht. Falls Ihr Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, werden Sie in Ihrem Auto die Unfallstelle verlassen können. Danach sollten Sie einen Kfz Gutachter kontaktieren, falls Sie das Unfallopfer sind und nicht am Unfall schuld sind. Rufen Sie den Gutachter auf jeden Fall auch an, falls es sich vermeintlich nur um einen kleinen Bagatellschaden handelt und der Unfallverursacher Ihnen schon zugesagt hatte, dass er “diese Kleinigkeit” schnell selbst bezahlen möchte. Viele Schäden sind auf den ersten Blick kaum zu erkennen, können aber hohe Reparaturkosten nach sich ziehen, wenn alles fachgerecht repariert werden soll. Echte Bagatellschäden (bis zu 700 Euro Schaden) sind in der Realität eher selten, vor allem dann, wenn man auf Autobahnen unterwegs ist.

Kann ich den Kfz Gutachter selbst aussuchen?

Falls Sie das Unfallopfer sind, können Sie selbst einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Machen Sie von diesem Recht auch unbedingt Gebrauch und lassen Sie sich nicht überreden, alles der Versicherung des Unfallverursachers zu überlassen. Ein Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird, könnte eventuell dafür sorgen, dass der Schaden zu niedrig eingeschätzt wird - dann würden Ihre Reparaturrechnungen später nicht komplett bezahlt. Vermeiden Sie dieses Risiko und beauftragen Sie selbst einen Gutachter Ihrer Wahl.

Sollten Sie selbst der Unfallverursacher sein, übernimmt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Abwicklung des Schadens am gegnerischen Fahrzeug. Die Versicherung wird dann eigenständig einen Gutachter beauftragen, Sie brauchen dann nichts zu tun.

Was geschieht, sobald ich den Kfz Gutachter angerufen habe?

Der Gutachter wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren, an dem die Begutachtung stattfinden kann. Dazu kommt der Gutachter zu Ihnen oder dahin, wo sich Ihr defektes Fahrzeug befindet. Im Notfall steht der Sachverständige auch rund um die Uhr zur Verfügung - Sie können also auch nachts direkt nach einem Unfall anrufen! Den Termin der Begutachtung bestimmen ansonsten Sie. Er findet statt, wenn es Ihnen passt, z.B. in der Mittagspause oder kurz nach der Arbeit - oder wann immer Sie möchten!

Was passiert bei der Begutachtung?

Beim Termin wird der Kfz Sachverständige den Unfallwagen eingehend begutachten, alle Schäden dokumentieren (auch mit Fotos) und daraus einen detaillierten Bericht erstellen. Diesen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Anschließend können Sie dieses Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Wenn Sie möchten, kann der Kfz Gutachter  die ganze Papierarbeit auch für Sie übernehmen und Ihnen zusätzlich Tipps zur Reparatur oder zur Wiederbeschaffung geben, falls es sich um einen Totalschaden handeln sollte.

Was steht in einem Kfz Gutachten?

Ein Kfz Gutachten dokumentiert alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Auch Schäden, die vorher schon vorhanden waren, werden beschrieben. Weiterhin werden der Umfang der notwendigen Reparaturen und der aktueller Wert des Wagens beurteilt. Falls es sich um einen Totalschaden handelt, werden Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt.

Wer bezahlt das Kfz Gutachten?

Das Gutachten ist für das Unfallopfer komplett kostenlos! Deshalb sollten Sie unbedingt einen Kfz Gutachter beauftragen, falls Sie nicht schuld sind an einem Unfall. Falls Ihnen eine Teilschuld zugewiesen werden sollte, werden sämtliche Kosten des Unfalls (inklusive der Kosten für die Gutachten) zwischen den Unfallverursachern anteilig aufgeteilt.
Ein Unfallgutachten kostet im Schnitt ca. 500 Euro, der genaue Betrag ist abhängig von der Schadenshöhe und vom Aufwand der Begutachtung.

Reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt?

Grundsätzlich reicht es schon, einen Kostenvoranschlag bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. Dies empfiehlt sich jedoch nur in Einzelfällen, z.B. wenn es sich um einen echten Bagatellschäden (bis ca. 700 Euro Schaden) handelt. Bei allen größeren Schäden sollte ein Gutachten erstellt werden. Für einen Kostenvoranschlag wird das beschädigte Fahrzeug nicht so gründlich begutachtet, wie dies bei einem Kfz Gutachten der Fall ist. Deshalb kann es vorkommen, dass zunächst nicht erkennbare Schäden beim Kostenvoranschlag übersehen werden. Falls die Reparaturrechnung später weitaus höher ausfällt als der eingereichte Kostenvoranschlag, weigern sich viele Versicherungen, komplett zu zahlen.
Beauftragen Sie daher zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Kfz Gutachter!

Wann benötigt man noch einen Kfz Gutachter?

Die meisten Gutachten sind Unfallgutachten. Aber auch nach Hagelschäden oder Wildschäden kommen Kfz Gutachter zum Einsatz. Diese werden dann meist direkt von der Teilkasko-Versicherung beauftragt, die für solche Schäden zuständig ist. Achten Sie in solchen Fällen darauf, dass wirklich ein Sachverständiger eingeschaltet wird! Lassen Sie sich nicht darauf ein, den Schaden ohne Gutachten zu regeln. Viele Schäden sind auf den ersten Blick nicht erkennbar, daher fallen Reparaturrechnungen oft höher aus als erwartet. Diese hohen Rechnungen wollen viele Versicherungen dann im Nachhinein nicht zahlen. Daher Vorsicht! Bei Schäden durch Vandalismus - die von einer Vollkasko-Versicherung übernommen werden - ist die Problematik ähnlich - Achten Sie auch hier darauf, dass ein Kfz Gutachter eingeschaltet wird.

Benötige ich außer einem Kfz Gutachter auch noch einen Anwalt?

Ein Kfz Gutachter kümmert sich um die Schäden an Ihrem Wagen - kann Sie aber nicht rechtlich vertreten, falls Sie z.B. Schadensersatzansprüche wegen gesundheitlicher Schäden stellen möchten. Gerne hilft Ihnen der Sachverständige bei der Suche nach einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Fragen Sie einfach bei Ihrem Kfz Gutachter in Essen nach! Die Anwaltskosten übernimmt - falls Sie nicht schuld sind am Unfall - ebenfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung - genauso, wie die Kosten für das Gutachten.

Fazit

Ein Kfz Gutachter sollte nach jedem Unfall beauftragt werden. Für den Unfallgeschädigten ist dies komplett kostenlos - inklusive Anfahrt des Sachverständigen und Begutachtungstermin. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihr Recht durchzusetzen. Denken Sie auch bei Schäden durch Vandalismus, Hagel oder Wild daran, dass ein Gutachter eingesetzt wird. Ihr Kfz Gutachter in Essen ist 24 Stunden am Tag für Sie da!

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