Tipp: Karneval und Autofahren - Besser nüchtern durch die fünfte Jahreszeit

Ob während der Kappensitzung oder des Straßenkarnevals: Wer mit dem Auto zu Faschingsveranstaltungen fährt, lässt am besten die Finger von Alkohol. Es drohen bei Unfällen unter Alkoholeinfluss nicht nur Probleme mit der Polizei.

Tipp: Karneval und Autofahren - Besser nüchtern durch die fünfte Jahreszeit
Karneval, Fastnacht oder Fasching: Die fünfte Jahreszeit nimmt langsam Fahrt auf. Autofahrer sollten aber beim Feiern vorsichtig sein Foto: HUK-Coburg

Karneval, Fastnacht oder Fasching: Die fünfte Jahreszeit nimmt langsam Fahrt auf. Autofahrer sollten aber beim Feiern vorsichtig sein, denn bereits ab 0,3 Promille kann es bei einem Unfall zu strafrechtlichen Konsequenzen mit Fahrverbot, Punkten und Bußgeld kommen. War bei einem Unfall Alkohol im Spiel, kann sich das auch auf den Versicherungsschutz auswirken, darauf weist die HUK-Coburg-Versicherung hin. Lässt sich ein Unfall eindeutig auf Alkoholkonsum zurückführen, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Der Versicherer reguliert den Schaden des Opfers, kann aber den Verursacher in Regress nehmen und sich bis zu 5.000 Euro vom Schädiger zurückholen. In der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nichts bezahlen.

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