Fahrrad

Betrunkener Radler aus dem Verkehr gezogen

Wer abends zu einer rauschenden Party eingeladen wird, lässt besser das Auto in der Garage. Für solche Fälle gibt es öffentliche Verkehrsmittel, das Taxi oder gar das eigene Fahrrad. Doch Vorsicht: Wer zu tief ins Glas schaut, sollte auch die Finger vom Drahtesel lassen. Sonst drohen drastische Strafen.

Betrunkener Radler aus dem Verkehr gezogen
mid Groß-Gerau - Wer zu viel Alkohol getrunken hat, sollte auch nicht mehr aufs Fahrrad steigen. pixabay.com


Wer abends zu einer rauschenden Party eingeladen wird, lässt besser das Auto in der Garage. Für solche Fälle gibt es öffentliche Verkehrsmittel, das Taxi oder gar das eigene Fahrrad. Doch Vorsicht: Wer zu tief ins Glas schaut, sollte auch die Finger vom Drahtesel lassen. Sonst drohen drastische Strafen.

Wer mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Das ist allgemein bekannt. Aber auch das Fahrradfahren kann verboten werden. Wer das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) vom 12. August 2020 (AZ: 1 K 48/20.NW).

Dies gilt auch dann, wenn der Alkoholsünder angibt, auf das Fahrrad angewiesen zu sein. Das Gericht verwies ausdrücklich auf die erheblichen Gefahren, die von alkoholbedingt ungeeigneten Fahrradfahrern ausgehen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die "fehlenden finanziellen Mittel" des Klägers beeindruckten das Gericht ebenso wenig wie der Umstand, dass er erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss erwischt worden war. Die Anordnung der MPU mache dies nicht unverhältnismäßig. "Alkoholbedingte Fahrradfahrten können auch zu schwerwiegenden Schadensereignissen führen", so das Gericht.

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