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Handy am Steuer: Das kann teuer werden

Noch immer sind sie in reicher Zahl auf unseren Straßen unterwegs: Autofahrer mit dem Smartphone am Ohr. Dabei ist zum einen klar, dass dadurch das Unfallrisiko steigt. Und zum anderen, dass dieses Verhalten kräftig sanktioniert wird.

Handy am Steuer: Das kann teuer werden
mid Groß-Gerau - Kurzes Tippen auf dem gut fixierten Smartphone ist erlaubt. ERGO Group


Noch immer sind sie in reicher Zahl auf unseren Straßen unterwegs: Autofahrer mit dem Smartphone am Ohr. Dabei ist zum einen klar, dass dadurch das Unfallrisiko steigt. Und zum anderen, dass dieses Verhalten kräftig sanktioniert wird.

Grundsätzlich ist es während der Fahrt oder bei laufendem Motor verboten, das Handy zu nutzen, wenn es dazu in der Hand gehalten werden muss - egal wie kurz. "Tabu ist demnach nicht nur das Telefonieren, sondern beispielsweise auch das Aufnehmen des Handys zum Prüfen der Uhrzeit und sogar das Wegdrücken eines Anrufs", erläutert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Steht das Auto und ist der Motor aus, ist telefonieren, Nachrichten schreiben oder das Wetter checken erlaubt.

Also auch an der roten Ampel? Von wegen: Das Verbot gilt auch, wenn der Motor per Start-Stopp-Automatik abgeschaltet hat. Das regelt der Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei laufendem Motor ist das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung oder ein einseitiges Headset erlaubt. "Aber auch hierbei dürfen Fahrer das Handy nicht in der Hand halten", betont Rassat. Sie empfiehlt, spezielle Handyhalterungen zu nutzen. Dann sind sogar ein kurzer Blick auf das Gerät oder ein kurzes Tippen oder Wischen erlaubt.

Der Grund dafür: Laut StVO darf zur Bedienung und Nutzung kurz auf das Gerät und weg vom Verkehrsgeschehen geblickt werden - aber nur, wenn es die Umstände erlauben. Ein "kurzer Blick" soll dabei nicht länger dauern als etwa der in den Rückspiegel vor dem Abbiegen. "Das Eintippen einer Telefonnummer oder das Schreiben oder Lesen einer Nachricht fallen daher nicht darunter, denn das geht deutlich über einen kurzen Blick hinaus", erläutert Rassat. Wer während der Fahrt jemanden anrufen möchte, nutzt daher am besten die Sprachsteuerung seines Mobiltelefons.

Vielen Autofahrern dient das Smartphone auch als Navigationsgerät. "Das ist auch erlaubt", so Michaela Rassat. Aber: "Auch hier darf der Fahrer das Handy nicht aufnehmen oder in der Hand halten und muss sich weiterhin auf den Verkehr konzentrieren können." Wer während der Fahrt Änderungen an der Route vornehmen will, sollte dazu anhalten und den Motor ausschalten oder seinen Beifahrer fragen.

Gleiches gilt natürlich für alle weiteren elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen wie Tablets, Laptops, E-Books oder eingebaute Bordcomputer. Doch es gibt auch Ausnahmen: "So ist das Verbinden eines Handyladekabels mit einer Powerbank laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm erlaubt", so die Juristin.

Wer am Steuer mit dem Handy in der Hand oder auch beim unerlaubten Bedienen anderer elektronischer Geräte während der Fahrt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kam es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, sind sogar 150 beziehungsweise 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.

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