Autofahrer

Auch in Parkhäusern gelten Verkehrsregeln

In deutschen Innenstädten wird Parkraum immer knapper. Viele Autofahrer benötigen oft eine gefühlte Ewigkeit, um irgendwo eine kleine Lücke für ihr Fahrzeug zu finden. Parkhäuser können bei der Suche helfen, wertvolle Zeit zu sparen. Doch auch dort gelten Verkehrsregeln. Aber welche?


In deutschen Innenstädten wird Parkraum immer knapper. Viele Autofahrer benötigen oft eine gefühlte Ewigkeit, um irgendwo eine kleine Lücke für ihr Fahrzeug zu finden. Parkhäuser können bei der Suche helfen, wertvolle Zeit zu sparen. Doch auch dort gelten Verkehrsregeln. Aber welche?

Parkhäuser sind in der Regel Privatgelände, auf denen der Betreiber den öffentlichen Verkehr erlaubt. Überall, wo der öffentliche Verkehr zugelassen wird, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch ohne entsprechendes Schild. Der Parkhausbesitzer kann außerdem zusätzliche Regeln und Vorschriften für die Nutzung aufstellen. Die ARAG-Experten wissen, was zu beachten ist.

Wer mit dem Auto in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" verlassen. Die Fahrspuren in Parkhäusern dienen zur Parkplatzsuche und sind in dem Sinne keine Verkehrsstraßen.

In Parkhäusern und auf Parkplätzen herrscht der sogenannte ruhende Verkehr vor, da die Fahrzeuge die meiste Zeit nicht in Bewegung sind. Für fahrende Autos gilt das Rücksichtnahmegebot: Es soll mit Schrittgeschwindigkeit, das heißt maximal 10 km/h gefahren werden. Eine erhöhte Geschwindigkeit kann bei Unfällen zu einer Teilschuld führen.

Parkhäuser sind oft dunkel und unübersichtlich. Um Abhilfe zu schaffen, sind häufig Pfeile oder andere Markierungen angebracht. Diese schreiben die Fahrtrichtung aber nicht vor, sie sind lediglich eine Empfehlung. Daher muss man immer mit möglichem Gegenverkehr rechnen.

Behindertenparkplätze zählen als Sonderparkplätze. Dabei muss der Behinderte nicht unbedingt selber fahren. Auch wenn er von anderen gefahren wird, darf dort geparkt werden. Allerdings muss der entsprechende Parkausweis gut sichtbar ausgelegt sein. Parkt man unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz, kann man sofort abgeschleppt werden.

Viele Parkhäuser verfügen über besonders gekennzeichnete Flächen, die für Frauen reserviert sind. Obwohl einige Bundesländer in ihrer Garagenverordnung Parkhausbetreiber dazu verpflichten, eine gewisse Zahl an Frauenparkplätzen einzurichten, genießen sie keinen gesetzlichen Sonderstatus.

Allerdings gilt in Parkhäusern auch das Hausrecht des Betreibers, der möglicherweise eine Regelung zu Frauenparkplätzen in seine Nutzungsordnung aufgenommen hat. Demnach müssen Falschparker mit Vertragsstrafen, einem Hausverbot oder gar mit dem Abschleppen des Wagens rechnen.

auch in VERKEHR

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