Bundestag beschließt Recht auf Wallbox - Fahrstrom auch im Mehrfamilienhaus

Wer in der Tiefgarage von Mehrfamilienhäusern eine Ladesäule installieren wollte, war bislang auf die Kooperation von Miteigentümern oder Vermieter angewiesen. Das ändert sich nun.

In Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern wird die Installation eines E-Auto-Ladeanschlusses künftig leichter. Der Bundestag hat nun den grundsätzlichen Anspruch von Wohnungseigentümern und Mietern auf den Einbau einer Wallbox beschlossen. Demnach dürfen Vermieter und Miteigentümer diesen nicht mehr verhindern, wenn technische Fragen geklärt sind und der Nutzer die Kosten übernimmt. Die Regelung soll helfen, die Verbreitung von Elektroautos anzukurbeln. 

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