Betrunken auf dem E-Scooter: Der Einzelfall entscheidet

Wenn man im Straßenverkehr betrunken unterwegs ist, riskiert man seinen Führerschein. Das gilt auch, wenn man auf einem E-Scooter steht. Im Einzelfall kann das Gericht aber vom Entzug des Führerscheins absehen, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund zeigt.


Wenn man im Straßenverkehr betrunken unterwegs ist, riskiert man seinen Führerschein. Das gilt auch, wenn man auf einem E-Scooter steht. Im Einzelfall kann das Gericht aber vom Entzug des Führerscheins absehen, wie eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund zeigt.

Der Betroffene war nachts um 0.30 Uhr in der Dortmunder Innenstadt mit Freunden auf E-Scootern unterwegs. Sie fuhren durch eine leere Fußgängerzone, als die Polizei eine Alkoholkontrolle durchführte: 1,4 Promille. Der Mann gestand die Trunkenheitsfahrt und zeigte sich einsichtig. Er hatte keinerlei Ausfallerscheinungen und schilderte nachvollziehbar, dass zu der Zeit kein Verkehr in der Fußgängerzone herrschte - bis auf das Polizeiauto.

Das Gericht verurteilte den jungen Mann wegen Alkohol im Straßenverkehr zu 25 Tagessätzen zu je 35 Euro. Den mit einer Trunkenheitsfahrt üblicherweise einhergehenden Führerscheinentzug ordnete das Gericht nicht an. Dabei berücksichtigen die Richter das Geständnis und seine Einsichtigkeit sowie die nahezu ausgeschlossene Gefahr für Dritte. Die Fahrt habe keinen denkbaren Einfluss auf den fließenden Straßenverkehr gehabt und somit keine Gefahr für andere dargestellt. Gerade weil der Täter keine Ausfallerscheinungen zeigte, sei auch keine abstrakte Gefährdung erkennbar.

auch in VERKEHR

Anzeige

Videos