Recht: Kein Mitverschulden bei Fahrt ohne Beinschutz - Nur der Helm ist Pflicht für Motorradfahrer

Wenn Motorradfahrer auf das Tragen von Schutzkleidung verzichten, müssen sie nicht automatisch mit einer Mithaftung an den bei Unfällen erlittenen Verletzungen rechnen.

Verzichtet ein Motorradfahrer auf das Tragen von Schutzkleidung, trägt er bei einem Unfall nicht automatisch eine Mitschuld an den selbst erlittenen Verletzungen. Zu diesem Urteil gelangte das Amtsgericht und zweitinstanzlich das Landesgericht in Frankfurt.

Im vorliegenden Fall klagte ein Harley-Davidson-Fahrer gegen einen Unfallverursacher auf Schadenersatz. Der Beklagte wollte dem Biker allerdings eine Mitschuld anlasten, da dieser keine schützende Beinkleidung trug, was laut einer von ihm vorgelegten Umfrage der Bundesanstalt für Straßenwesen in Bergisch Gladbach 43 Prozent der Motorradfahrer praktizieren.

In einem Berufungsverfahren im Sommer 2018 bestätigte das Landgericht Frankfurt die zuvor vom Amtsgericht gefällte Zurückweisung der Mitschuld. Laut dem Portal ,,RA-Online" wurde dies mit einer fehlenden gesetzlichen Bestimmung als auch mit dem Fehlen eines allgemeinen Verkehrsbewusstseins zum Tragen eines Beinschutzes speziell bei der Gruppe der Harley-Davidson-Fahrer begründet. Demnach sei bei Harley-Piloten, die einen meist moderaten Fahrstil pflegten, kein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Tragen eines Beinschutzes festzustellen. (AZ 2-01 S 118/17)

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