Mopedführerschein - NRW lässt 15-Jährige ans Steuer

Mit einem Mofa sind Teenies ein Verkehrshindernis, für ein Auto sind sie noch zu jung. NRW senkt daher nun das Mindestalter für den Mopedführerschein.

Als erstes westdeutsches Bundesland führt Nordrhein-Westfalen den Mopedführerschein für 15-Jährige ein. Die Senkung des bislang bei 16 Jahren liegenden Mindestalters soll die Mobilität Jugendlicher speziell im ländlichen Raum fördern. Der Führerschein der Klasse AM erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern und -rollern sowie Leichtfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bislang waren für 15-Jährige in der Regel lediglich Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erlaubt. Die Regelung soll in wenigen Wochen in Kraft treten.

Die Bundesländer dürfen seit kurzem selbst über die Einführung des Mopedführerscheins ab 15 entscheiden. Vorausgegangen war ein Modellversuch in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Auf eine bundesweite Erlaubnis hat die Bundesregierung verzichtet, da der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem auch von den regionalen Gegebenheiten abhängig ist.

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