Elektromobilität

Preise unklar: Shell-Tochter New Motion abgemahnt

Ladestationen haben in Deutschland nicht den besten Ruf: Es gibt sie noch zu selten und dann ist die Bezahlung schwierig, denn das System ist zu einem großen Teil undurchsichtig, was an den Anbietern liegt. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb jetzt die Shell-Tochter New Motion abgemahnt.


Ladestationen haben in Deutschland nicht den besten Ruf: Es gibt sie noch zu selten und dann ist die Bezahlung schwierig, denn das System ist zu einem großen Teil undurchsichtig, was an den Anbietern liegt. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb jetzt die Shell-Tochter New Motion abgemahnt.

Der Grund: New Motion wälzt nach Einschätzung der Verbraucherschützer die Pflicht zur klaren Preisinformation in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig auf die Kunden ab. Anders gesagt: Was das Nachladen kostet, müssen die Kunden selbst recherchieren. Dabei gibt es sehr unterschiedliche Preise und auch Abrechnungsmodelle - etwa nach Strommenge, nach Zeit oder pro Ladevorgang.
Für die Recherche der Preise verweist New Motion auf Apps, ein Portal und eine Website. Absurd: Dass die angezeigten Informationen über die Preise richtig, vollständig und zutreffend sind, garantiert das Unternehmen aber nicht.

"Das Fehlen transparenter Preisangaben an Ladesäulen für E-Autos ist inakzeptabel, aber derzeit leider weit verbreitet", berichtet Jahn. Die Preisunterschiede können von Ladestation zu Ladestation sehr groß sein: Ob man für 48 Cent pro Kilowattstunde auftankt oder für 30 Cent, macht bei einem 40-kWh-Akku einen Unterschied von 7,20 Euro aus.

"Klare Preisangaben sind auch eine Frage des Vertrauens. Für die noch relativ junge Branche der E-Mobilität sind Transparenz und Verbindlichkeit letztlich auch ein Schlüssel zu mehr Akzeptanz", so Jahn.

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