News

Winterzeit - Unfallzeit: Was ist nach einem Unfall wichtig?

Die Tage werden kürzer und Regen, Schnee und Hagel sorgen für schlechte Sicht und einen längeren Bremsweg. Auf nassem Laub und schneeglatten Straßen steigt jeden Winter das Unfallrisiko. Frostschutzmittel und Winterreifen sind wichtige Maßnahmen zur Unfallvorbeugung. Was aber tun, wenn es trotzdem gekracht hat?

Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und Unfallbericht ausfüllen

Morgens im Berufsverkehr oder auf dem Weg in den Feierabend ist es besonders ärgerlich: Eine kleine Unachtsamkeit und schon kracht es. Auch wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt, sollten Sie mit Bedacht vorgehen und in der Aufregung nicht überstürzt handeln. Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten und Warndreieck aufstellen sind die ersten Schritte nach dem Unfall. In der abendlichen Dunkelheit und bei schlechter Sicht sollten Sie auf jeden Fall Ihre Warnweste anziehen. Prüfen Sie, ob es Verletzte gibt, die Hilfe brauchen, und verständigen Sie bei Bedarf die Polizei.

Falls alle Unfallbeteiligten mit dem Schrecken und einem Blechschaden davongekommen sind, sollten Sie den Unfallhergang genau dokumentieren: Hierzu füllen Sie mit dem Unfallgegner gemeinsam einen Unfallbericht mit Unfallskizze aus, in dem Sie sämtliche Daten aller Beteiligten genau aufnehmen. Ein Formular für einen Unfallbericht sollten Sie immer im Handschuhfach dabeihaben. Machen Sie nach Möglichkeit mit dem Smartphone zusätzlich Fotos vom Unfallort und von den entstandenen Schäden an den Fahrzeugen. Falls es Unfallzeugen gibt, sollten Sie auch deren Personalien im Unfallprotokoll aufnehmen.

Wann muss die Polizei verständigt werden? 

Wenn beim Unfall Personen verletzt wurden, müssen Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen. Bei schweren Sachschäden, alkoholisierten Unfallgegnern, ausländischen Fahrzeugen oder wenn die Schuldfrage zwischen Ihnen und Ihrem Crashgegner nicht zweifelsfrei geklärt ist, empfiehlt es sich auf jeden Fall, auch die Polizei anzurufen. Bei leichteren Blechschäden und klarer Sachlage können Sie das weitere Vorgehen im Normalfall auch ohne Polizei regeln.

Wann muss die Auto-Versicherung verständigt werden? 

Egal, ob Sie selbst oder der andere den Unfall verursacht hat: Sie müssen auf jeden Fall beide Auto-Versicherungen sofort darüber informieren. Die Versicherungen kümmern sich nach Erhalt der ausführlichen Unfallberichte um das weitere Vorgehen zur Regulierung des entstandenen Schadens. Bei kleinen Bagatellschäden bis ca. 1000 EUR genügt den meisten Versicherungsunternehmen ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt und Fotos des beschädigten Autos. Ist eine umfangreichere Reparatur erforderlich oder liegt gar bei einem der Autos ein Totalschaden vor, ist ein spezieller KFZ-Unfall-Gutachter erforderlich, der Schadenshöhe bzw. Restwert des Fahrzeugs ermittelt.

Wie überall in Deutschland gibt es auch in Berlin spezialisierte Gutachter, die Sie frei wählen und im Bedarfsfall hinzuziehen können (KFZ Unfallgutachter in Berlin ). Sobald der Versicherung das Gutachten des KFZ-Spezialisten vorliegt, erhalten Sie im Idealfall eine Reparaturkosten-Übernahme. Erst danach sollten Sie die Auto-Werkstatt mit der Reparatur Ihres beschädigten PKWs beauftragen, um nicht am Ende selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Werkstatt kann auch direkt mit der Versicherung abrechnen, wenn Sie ihr eine Abtretungserklärung erteilen.

Fazit: Augen auf und Fuß vom Gas

Winterreifen, gute Sicht, gutes Licht und eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise helfen dabei, typischen Winter-Unfällen keine Chance zu geben. Wenn es trotz aller Umsicht doch einmal kracht, ist es hoffentlich nur ein Blechschaden und kein Grund zur Panik. Ein sorgfältig ausgefüllter Unfallbericht, eventuell ein Unfallgutachter als Fachmann und die KFZ-Versicherungen der Unfallbeteiligten sind die Schlüssel zur schnellen Regulierung von Unfallschäden am Auto.

auch in VERKEHR

Anzeige

Videos