Abbiegeassistent wird für Lang-Lkw Pflicht

Für Lang-Lkw wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab 2020 Pflicht. Gleichzeitig werden die erlaubten Strecken um die von den Bundesländern gemeldeten Abschnitte ausgeweitet. Baden-Württemberg und Bremen geben erstmals ihr gesamtes Streckennetz für den verlängerten Sattelauflieger (Lang-Lkw Typ 1 bis maximal 17,8 Meter Länge) frei.

Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-Lkw ab Juli 2020 und zwei Jahre später für alle Lang-Lkw, das heißt auch für Bestandsfahrzeuge, Pflicht.

Lang-Lkw können seit Januar 2017 im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis eines so genannten Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom Bundesverkehrsministerium aktualisiert.

Der Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum Feldversuch mit Lang-Lkw kam im Herbst 2016 zu dem Ergebnis, dass zwei Lang-Lkw-Fahrten drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw ersetzen und die Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent liegen. Der Einsatz der bis zu 25,25 Meter langen Lastzüge ziehe keinen erhöhten Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur und keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße nach sich, hieß es weiter. (ampnet/jri)

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