MAN schickt Lkw ohne Fahrer auf die Autobahn
MAN hat als erster Nutzfahrzeughersteller einen autonomen Lkw auf die deutsche Autobahn geschickt. Mit an Bord des
Radar-Blitzer wird es zwar weiter geben. Aber nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs sind sie zumindest nicht mehr automatisch über jeden Zweifel erhaben - und werden nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet.
Radar-Blitzer wird es zwar weiter geben. Aber nach einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs sind sie zumindest nicht mehr automatisch über jeden Zweifel erhaben - und werden nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet.
Das Gericht hat am 5. Juli 2019 geurteilt, dass Messungen mit dem Jenoptik Traffistar S350 nicht verwertbar sind. Vorausgegangen war die Klage eines geblitzten Autofahrers gegen die Tatsache, dass die Messanlagen dieses Typs nicht alle Daten speichern. Eine Anfechtung der Vorwürfe sei dadurch unmöglich. In ihrem Spruch erklären die Verfassungsrichter, die drei Sachverständige eingeschaltet hatten: "Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen." (Aktenzeichen Lv 7/17, ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).
Doch wie wirkt sich dieses Urteil auf künftige Bußgeldvorwürfe aus? Dazu das Berliner Unternehmen Coduka, Betreiber des Portals www.geblitzt.de: "Konkrete Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität der gemessenen Geschwindigkeit können sich ergeben, wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden oder wenn der Betroffene nicht eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert werden kann."
Auch Verstöße gegen die Bedienungsanleitung der Messanlage oder eine ungewöhnliche Form des geblitzten Fahrzeugs, schlechte Sichtverhältnisse und eine hohe Verkehrsdichte könnten die Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe sein.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts", so ein Coduka-Sprecher. "Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer nach. So hätten Betroffene deutschlandweit mehr Möglichkeiten bei der Überprüfung von Bußgeldvorwürfen."
MAN hat als erster Nutzfahrzeughersteller einen autonomen Lkw auf die deutsche Autobahn geschickt. Mit an Bord des
Der batterieelektrische Mercedes-Benz eActros 600 geht in den Kundentest. Die ersten beiden Erprobungsfahrzeuge des
Wenn schon, denn schon: In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg leihen sich die Menschen zwar vergleichsweise selten