Elektromobilität

E-Scooter: Mit der Lizenz zum Rollen

In vielen Großstädten schwimmen E-Scooter längst mit im Straßenverkehr. Jetzt sind die elektrischen Tretroller auch ganz offiziell in Deutschland erlaubt. Doch bis die Startampel auf Grün gestellt werden durfte, war es ein langer Weg durch die Instanzen - nicht nur auf politischer Ebene. Denn Fakt ist: Ohne eine Allgemeine Betriebserlaubnis geht es schließlich nicht.


In vielen Großstädten schwimmen E-Scooter längst mit im Straßenverkehr. Jetzt sind die elektrischen Tretroller auch ganz offiziell in Deutschland erlaubt. Doch bis die Startampel auf Grün gestellt werden durfte, war es ein langer Weg durch die Instanzen - nicht nur auf politischer Ebene. Denn Fakt ist: Ohne eine Allgemeine Betriebserlaubnis geht es schließlich nicht.

Und diese wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Das Gutachten dafür hat der Technische Dienst der GTÜ erstellt. Somit sind E-Scooter nun die ersten "Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange", die diesen Segen bekommen haben. Oder frei nach "James Bond" übersetzt: die Lizenz zum Rollen.

Wie die GTÜ weiter mitteilt, müssen E-Scooter neben der Allgemeinen Betriebserlaubnis "die entsprechenden Versicherungs- und Verkehrsregeln einhalten", um legal im Straßenverkehr bewegt zu werden. Am 21. Juni 2019 hat das KBA beispielsweise dem E-Scooter Voiager 1 des schwedischen Unternehmens VOI Technology AB eine ABE erteilt. Das Gutachten dafür hat die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung in Stuttgart erstellt.

Was vielleicht die wenigsten wissen: Obwohl es sich bei einem E-Scooter um ein vergleichsweise einfaches Fahrzeug handelt, ist die Gutachtenerstellung durch den Technischen Dienst eine durchaus aufwendige Sache. Denn untersucht wird das komplette Fahrzeug auf Konformität mit der Straßenverkehrsordnung (StVZO) sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), erläutern die GTÜ-Experten.

Weiter heißt es: "Bei E-Scootern gehören zu den Kriterien beispielsweise Elektroantrieb, maximale Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Ladeanschluss." Einige Kriterien seien ausschließlich in speziell dafür konzipierten Prüflaboren zu untersuchen, so die GTÜ. Aber auch Dinge wie Maße und Bereifung sind festgehalten. Sind alle Kriterien erfüllt, wird das Gutachten beim KBA eingereicht, das auf dieser Basis dann die ABE erteilt.

Alles in allem also ein verdammt langer Weg bis zur Zulassung. Daran sollte jeder E-Scooter-Fahrer denken, wenn er sich jetzt mit seinem Gefährt in den gefährlichen Verkehrsalltag stürzt. Für Leichtsinn ist da absolut kein Platz, sonst hat es sich ganz schnell ausgerollt.

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