Verkehr

Mindest-Abstand beim Überholen von Radlern

Autos sind im Straßenverkehr meist schneller als Radfahrer. Daher kommt es oft zu entsprechenden Überholvorgängen. Doch muss dabei ein Mindest-Abstand eingehalten werden.


Autos sind im Straßenverkehr meist schneller als Radfahrer. Daher kommt es oft zu entsprechenden Überholvorgängen. Doch sollte dabei ein Mindest-Abstand eingehalten werden. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat ein Forschungsprojekt zur Sicherheit und Nutzbarkeit markierter Radverkehrsführungen durchgeführt, bei der es auch um das Thema Überholen ging.

Dabei fanden unter anderem Abstandsmessungen statt. Das Ergebnis: Radler auf Radfahrstreifen und entsprechenden Schutzstreifen werden von anderen Verkehrsteilnehmern oft mit sehr geringem, vielfach zu geringem Abstand überholt. Wie die UDV feststellte, orientierten sich die überholenden Kraftfahrer dabei meist an den vorhandenen Markierungen. Da die Straßenverkehrsordnung keine konkreten Vorgaben zu dem Abstand macht, der beim Überholen von Radfahrern einzuhalten ist, und keine expliziten Gerichtsurteile zum Überholen von Radfahrern auf markierten Radfahr- und Schutzstreifen vorliegen sollen, gab die UDV zur Klärung der oben genannten Fragen ein Rechtsgutachten beim Verkehrsrechtler Prof. Dr. Dieter Müller in Auftrag.

Der Experte macht in seinem Gutachten deutlich, dass Autofahrer beim Überholen von Radlern grundsätzlich einen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten haben. Diese Vorgabe gilt demnach "unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung", also losgelöst davon, ob der Radfahrer auf der Fahrbahn, einem Radweg oder einem Schutzstreifen unterwegs ist. Und wenn dieser vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann, gilt für Autofahrer ein sogenanntes "faktisches Überholverbot". Das bedeutet, dass Pkw, aber auch Lkw und Busse so lange hinter einem Radfahrer herzufahren und zu warten haben, bis ausreichend Platz für einen korrekten Überholvorgang mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorhanden ist.

auch in VERKEHR

Anzeige

Videos