5x Rechtsirrtümer beim Fahrradfahren - Dürfen Radler das?

Was Fahrradfahrer im Straßenverkehr tun darf und was man lassen muss, darüber sind vor allem Radler und Autofahrer oft unterschiedlicher Meinung. Wer sich irrt, steht hier.

Auf einem Zweirad mit Pedalantrieb gelten mitunter andere Regeln als für Auto- und Motorradfahrer. Doch selbst Alltagsradler irren sich häufig darüber, was sie dürfen und was nicht. Fünf Beispiele für populäre Irrtümer - und die entsprechende Wahrheit.

Es ist verboten, mit dem Rad rechts zu überholen: ein Irrtum. Laut StVO (§5, Abs. 8) dürften Radler Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Zum Beispiel an einer roten Ampel oder im Stau, also bei stehendem Verkehr. Aber nur dann, wenn genug Platz ist, so die Auskunft der Deutschen Anwalthotline. Wer nicht vorbeikommt, muss warten - und die Autos sind nicht verpflichtet, Platz zu lassen.

Wenn ich nur mit dem Fahrrad unterwegs bin, kann ich meinen Führerschein nicht verlieren: Das stimmt so nicht. Unter verschiedenen Voraussetzungen kann die Führerscheinbehörde an der Eignung des Betroffenen zweifeln, am Verkehr teilzunehmen. Wichtigstes Beispiel: Alkohol am Fahrradlenker. Ab 1,6 Promille ist ein Fahrradfahrer absolut fahruntauglich. Wer erwischt wird, muss mit Punkten und Geldstrafe rechnen. Außerdem kann die Behörde eine MPU anordnen - wer durchfällt, verliert seine Fahrerlaubnis womöglich ganz. Auch ein Rotlichtverstoß mit den Fahrrad kann zum Führerscheinverlust führen: Denn auch dafür gibt es Punkte, bei Überschreitung der Maximalzahl ist ein Fahrverbot die Folge.

Zwei Radfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren: Das darf man unter bestimmten Umständen tatsächlich. Dann, ,,wenn der Verkehr nicht behindert wird" (§2, Abs. 4 StVO). Nach Angaben der Anwaltshotline das etwa dann der Fall, wenn ein Auto mindestens 1,5 Meter Abstand zum Überholen einhalten kann. Ist die Fahrbahn zu eng dafür, müssen Radler hintereinanderfahren. Eine größere Gruppe Biker sollte sogar zu zweit nebeneinander fahren: Denn ein Verband ist für Autos einfacher zu überholen als eine lange Schlange hintereinanderfahrender Radler. Außerdem: Weil in verkehrsberuhigten Bereichen nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und Autos deshalb nicht überholen dürfen, ist das Nebeneinanderfahren erlaubt - sofern Radeln dort insgesamt gestattet ist.  

Radfahrer müssen immer den Radweg benutzen: das ist nicht ganz korrekt. Seit der StVO-Novelle 1997 müssen Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie ein Verkehrsschild kennzeichnet (rund, weißes Fahrrad auf blauem Hintergrund). Entgegen der Meinung vieler Autofahrer müssen Radler also einen parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg nicht zwingend benutzen.
Wer ohne Helm unterwegs ist, trägt bei einem Unfall eine Teilschuld für seine Verletzungen: automatisch gilt das nicht, hier entscheidet der Einzelfall. Es existiert in Deutschland zwar keine gesetzliche Helmpflicht, doch durch die Entscheidung eines Gerichts, das einer schwerverletzten Radlerin eine Teilschuld anlastete, gab es eine Rechtsunsicherheit. Laut Anwaltshotline stellte der BGH als oberstes Zivilgericht aber klar:  Für Alltags- und Freizeitradler muss allein ein fehlender Helm keine negativen Folgen haben. Wer allerdings mit dem Mountainbike oder Rennrad unterwegs ist, kann ohne Helm aufgrund des höheren Verletzungsrisikos eine höhere Mitschuld tragen.

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