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Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde heute vom Europäischen Parlament verabschiedet. Der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll von 10,0 auf 14,0 Prozent im Jahr 2030 steigen. Das ist nach zweijähriger Verhandlungszeit das Ergebnis einer heutigen Abstimmung des EU-Parlaments. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und somit auch Bioethanol aus Zuckerrüben und Futtergetreide können auch weiterhin einen Beitrag von bis zu 7,0 Prozent dazu leisten.
Aus Sicht des Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) sollte die Bundesregierung jetzt zügig Maßnahmen ergreifen, das Klimaschutzpotenzial von Biokraftstoffen durch höhere Anteile im Kraftstoffmix auszuschöpfen. Aktuell liegt der energetische Biokraftstoffanteil im Verkehr in Deutschland bei 4,6 Prozent. Im Jahr 2017 wurden hierzulande durch den Einsatz zertifiziert nachhaltiger Biokraftstoffe 7,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente eingespart, davon 2,2 Mio. Tonnen durch Bioethanol im Benzin.
Der BDBe fordert, die für die Mineralölwirtschaft derzeit bestehende Plicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4,0 Prozent zu senken, schnellstmöglich auf 6,0 Prozent anzuheben und bis 2030 kontinuierlich weiter zu steigern. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss noch vom EU-Ministerrat bestätigt und in nationales Recht umgesetzt werden und gilt dann ab dem Jahr 2021. (ampnet/deg)
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