Leser fragen - Experten antworten - Wo darf ich mit dem Elektroroller fahren?

E-Roller, Hoverboards und Co. sind immer häufiger auf öffentlichen Straßen anzutreffen. Erlaubt ist das Mitfahren im Verkehr jedoch in vielen Fällen nicht.

Frage: ,,Ich sehe immer häufiger Leute auf elektrischen Rollern, Skateboards oder den sogenannten Segways fahren. Ist das eigentlich legal?"

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: ,,Aktuell ist die Lage unübersichtlich. Die wenigsten der von Ihnen gemeinten Elektrokleinfahrzeuge dürfen im Straßenverkehr genutzt werden, einige aber schon. Die Fahrt mit dem Einachs-Roller Segway, nicht zuletzt bei touristischen Stadtführungen beliebt, ist beispielsweise prinzipiell erlaubt. Allerdings benötigen die Fahrzeuge ein gültiges Versicherungskennzeichen, der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und die Berechtigung zum Führen eines Mofas besitzen. Zudem gelten besondere Verkehrsregeln: Innerorts etwa müssen Radwege benutzt werden, außerorts ist das Fahren nur auf Nebenstraßen erlaubt. Bundes-, Land- oder Kreisstraßen sind tabu. Allerdings können die lokalen Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen zulassen.

Schon bei den lange Jahre etablierten Segways ist die Lage also kompliziert. Bei anderen elektrischen Kleinfahrzeugen gelten in der Praxis aber noch restriktivere Regelungen. So dürfen etwa die sogenannten Hoverboards gar nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Dabei handelt es sich um einachsige Skateboards, die sich vom Segway äußerlich vor allem durch das Fehlen des Lenkers unterscheiden. Rechtlich sind die Differenzen jedoch noch größer: Hoverboards dürfen nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr fahren, also im Grunde nur auf Privatgrundstücken. Das hat mehrere Gründe: Zum einen fehlen wichtige Bauteile wie Lenkung, Bremsen und Beleuchtung, zum anderen bräuchte man für das Spaßgerät einen Haftpflichtversicherung - doch die wird nirgends angeboten. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage ist unklar,  wie dieses Gefährt einzustufen ist. Wer ein Hoverboard im Straßenverkehr fährt,  tut dies ohne eine gültige Betriebserlaubnis und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt ist. .

Ähnliche Regel gelten für viele der immer zahlreicher werdenden elektrischen Micro-Fahrzeuge wie Longboards, One-Wheeler, Mono-Wheels oder Elektroroller. Wer ein derartiges Fortbewegungsmittel will, sollte auf die Versicherungsfähigkeit und eine vorhandene Betriebserlaubnis achten. Für die Zukunft hat die Politik bereits erklärt, neue, möglicherweise liberalere Regeln für Elektrokleinfahrzeuge auflegen zu wollen. Konkret passiert ist bislang allerdings noch nichts.

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