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Individualisieren von Fahrzeugen wird einfacher

Wer seinen Traumwagen aus Amerika importiert oder eine besonders chice Alufelge für seinen Wagen gefunden hat und diese dafür nicht zugelassen ist, braucht dazu eine Einzelabnahme nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In Zukunft wird das Monopol für 'Technische Prüfstellen' aufgehoben. Der Autofahrer wird dann eine EU-weit gültige Einzelabnahme erhalten.


Wer seinen Traumwagen aus Amerika importiert oder eine besonders chice Alufelge für seinen Wagen gefunden hat und diese dafür nicht zugelassen ist, braucht dazu eine Einzelabnahme nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In Zukunft wird das Monopol für "Technische Prüfstellen" aufgehoben. Der Autofahrer wird dann eine EU-weit gültige Einzelabnahme erhalten.

Wenn etwas aus einer Limousine durch einen Umbau ein Pick-up wird, entsteht ein neues Kraftfahrzeug. Dafür wird ein Gutachten nach § 21 StVZO nötig. Das Fahrzeug wird auf Verkehrstüchtigkeit und den Ausschluss von Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer geprüft. Gleiches gilt beim Import von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern oder beim Anbau von Teilen, die für ein bestimmtes Fahrzeug nicht genehmigt sind.

Bisher hatten für solche Gutachten die "Technischen Prüfstellen" mit ihren amtlich anerkannten Sachverständigen in Deutschland gemäß der StVZO ein Monopol. Die Gutachten hatten ebenfalls nur Gültigkeit für Deutschland. Wird das Fahrzeug in ein anderes EU-Land verkauft, wird dort jeweils wieder ein neues Einzelgutachten erforderlich. Nun sieht es nach Entwürfen der Änderungsverordnung zur StVZO (Anpassung an europäisches Recht) so aus, dass diese bisher monopolisierten Tätigkeiten auch für vom Kraftfahrtbundesamt dafür benannte technische Dienste geöffnet wird. So kann der Technische Dienst der KÜS oder andere freie Prüforganisationen dann diese Gutachten zum § 21 StVZO zukünftig auch durchführen.

"Die KÜS hat viele Jahre für die Liberalisierung gekämpft. Es war immer unser Anliegen, dass unsere Partner nicht gegenüber denen anderer Organisationen benachteiligt werden dürfen. Jetzt ist die Absicht erkennbar, den § 21 zu liberalisieren", sagte heute auf der Automechanika in Frankfurt Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS und vehementer Verfechter der Liberalisierung der Technischen Überwachung in Deutschland."

Prof. Anita Friedel-Beitz / mid

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