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Nicht mit Flip-Flops ans Steuer

Auch wenn es noch so heiß ist: Badelatschen und Flip-Flops haben an den Füßen von Autofahrern nichts verloren. Die Straßenverkehrsordnung macht zwar bezüglich der Fußbekleidung keine konkreten Vorgaben. Deshalb sind High Heels und Schlappen grundsätzlich nicht verboten. Doch bei einem Unfall kann es unangenehme Konsequenzen haben.


Auch wenn es noch so heiß ist: Badelatschen und Flip-Flops haben an den Füßen von Autofahrern nichts verloren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht zwar bezüglich der Fußbekleidung keine konkreten Vorgaben. Deshalb sind High Heels und Schlappen grundsätzlich nicht verboten. Doch bei einem Unfall kann es unangenehme Konsequenzen haben, wenn man mit solchen Schuhformen am Steuer saß.

Laut Goslar Institut droht dann nämlich eine Teilschuld, weil man der Sorgfaltspflicht nicht genügte. Und ist der Unfall direkt auf das Schuhwerk zurückzuführen, kann die Vollkaskoversicherung sogar Leistungen für den Schaden am eigenen Auto kürzen oder ganz verweigern.

Die Gründe sind klar: Schlappen geben dem Fuß nicht ausreichend Halt, wenn der besonders gebraucht wird, etwa bei einer Vollbremsung. Dann kann man, wenn es darauf ankommt, nicht ausreichend kräftig bremsen. Zudem besteht immer auch die Gefahr, beim Fahren mit den Füßen von einem Pedal abzurutschen. Das kann ebenfalls riskante Situationen heraufbeschwören.

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