Verkehrssicherheit

Reisezeit: Rettungswagen im Dauereinsatz

Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Urlaubszeit bedeutet Reisezeit, und die Reisezeit bringt auch immer eine erhöhte Stau- und Unfallgefahr mit sich. Nach einem schweren Unfall zählt jede Minute, und Rettungsgassen können Leben retten. Doch nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie er den Helfern freie Bahn verschafft.


Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Urlaubszeit bedeutet Reisezeit, und die Reisezeit bringt auch immer eine erhöhte Stau- und Unfallgefahr mit sich. Nach einem schweren Unfall zählt jede Minute, und Rettungsgassen können Leben retten. Doch nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie er den Helfern freie Bahn verschafft, obwohl die Bildung der Rettungsgassen seit 1982 gesetzlich geregelt ist. 2017 wurden die Regeln sogar noch einmal vereinfacht.

Die Frage, wann ich als Autofahrer eine Rettungsgasse bilden muss, beantwortet der Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof von CosmosDirekt: "Bei einer dreispurigen Straße wird die Rettungsgasse zwischen der linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet, auf zweispurigen Straßen führt die Gasse durch die Mitte." Für die Verkehrsteilnehmer heißt das: Die Fahrer auf der rechten Spur weichen nach rechts, die Fahrer auf der linken Spur nach links aus. Auch wenn noch kein Rettungswagen in Sicht ist, sollten Autofahrer diese Regel bereits bei stockendem Verkehr oder Staus beherzigen.

In der Stadt gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Bildung einer Rettungsgasse. In der Straßenverkehrsordnung ist jedoch klar geregelt: Sobald sich ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nähert, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen.

"Staut sich der Verkehr an einer roten Ampel, weicht man nach Möglichkeit nach rechts aus. Ist dies nicht möglich, dürfen Autofahrer auch über Rot in die freie Kreuzung hineinfahren, um dem Rettungsfahrzeug Platz zu machen. Wird man hierbei geblitzt, sollte man zur Dokumentation Datum, Uhrzeit und Ort notieren", sagt Experte Bärnhof. Zeigt die Ampel grün an, gibt es zwei Möglichkeiten: Rechts halten oder zur Seite fahren. Und wenn es nicht anders geht, muss auch ein Umweg in Kauf genommen werden - zum Beispiel wenn es nötig ist, an der Kreuzung abzubiegen, um die Straße frei zu machen.

Die Strafen sind empfindlich. Wer auf Autobahnen oder Außerortsstraßen bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Für Autofahrer, die Einsatzfahrzeuge mit blinkendem Blaulicht und Martinshorn behindern, werden 240 Euro Strafe fällig - inklusive zwei Punkten in Flensburg und einmonatigem Fahrverbot. Bärnhof: "Gefährdet das Fehlverhalten Retter oder Verletzte, steigt das Bußgeld auf 280 Euro. Bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung werden 320 Euro fällig. Hinzu kommen in den letzten beiden Fällen jeweils zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot."

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