Straßenverkehr

Verkehrssicherheit: Das gehört ans Fahrrad

Ob Rennrad, Mountainbike oder hippes Fixie - bei vielen Fahrrädern steht heute der Coolness-Faktor stärker im Fokus als die Verkehrssicherheit. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch illegal sein.


Ob Rennrad, Mountainbike oder hippes Fixie - bei vielen Fahrrädern steht heute der Coolness-Faktor stärker im Fokus als die Verkehrssicherheit. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch illegal sein.

Der ADAC weist darauf hin, dass Fahrräder laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit folgenden Anbauteilen ausgerüstet sein müssen: Einer Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten reflektierenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind, einem weißen Frontscheinwerfer und Frontreflektor, einem roten Rücklicht und einem roten Rückstrahler sowie wahlweise weißen Reflektorstreifen am Rad, Speichenclips oder zwei gelben Speichenreflektoren je Rad (Katzenaugen). Wer statt fest installierter Beleuchtung abnehmbare Batterie-Lampen nutzt, muss diese tagsüber nicht mit sich führen, aber in der Dunkelheit montiert und eingeschaltet haben. Sie müssen ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen.

Der ADAC empfiehlt zur eigenen Sicherheit außerdem, helle Kleidung und immer einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer existiert in Deutschland nicht.

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