Autobahn

Mitschuld bei Unfall über Richtgeschwindigkeit

Ob jetzt mit oder ohne Hinweisschild: Auf eigentlich unlimitierten deutschen Autobahnen gilt grundsätzlich die Richtgeschwindigkeit. Autofahrer dürfen zwar schneller fahren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Aber folgenlos bleibt das nur, wenn dabei nichts passiert.

Ob jetzt mit oder ohne Hinweisschild: Auf eigentlich unlimitierten deutschen Autobahnen gilt grundsätzlich die Richtgeschwindigkeit. Autofahrer dürfen zwar schneller fahren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Aber folgenlos bleibt das nur, wenn dabei nichts passiert.

Im Falle eines Unfalles mit mehr als Tempo 130 "droht dem Fahrer meist eine Mithaftung von bis zu 30 Prozent", so die HUK-Coburg. Der Grund: Wegen der hohen Geschwindigkeit erhöhe sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr. Die Beweislast liegt dabei beim Schnellfahrer: Er muss nachweisen, dass die Karambolage auch dann passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dabei keine Rolle, sagen die Versicherungs-Experten. Besonders häufig, so die Statistik, ist die nicht eingehaltene Richtgeschwindigkeit bei Autobahnunfällen in Folge eines Fahrspurwechsels von rechts nach links ein Thema bei Gerichtsverhandlungen.

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