Ratgeber: Radfahren in der närrischen Zeit - 10 Tipps für Biketouren im Karneval

Im Faschingstrubel steht Deutschland vielerorts Kopf. Dennoch sind in dieser Zeit keineswegs alle Regeln außer Kraft gesetzt. Das sollten auch Radfahrer wissen.

Karneval, Fastnacht, Fasnet oder Fasching - egal, wie man es nennt: Die Narrenzeit mit feiernden Jäcken in den Straßen steht wieder an. Wer keine Lust auf eine Fahrt in den mit Feierwütigen vollgestopften Bussen und Bahnen hat, sollte aufs Fahrrad setzen. Aber auch wenn in der fünften Jahreszeit Ordnungshüter oftmals ein Auge zudrücken, hält man sich auch mit dem Bike besser an die Regeln.

Laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sicht noch Gehör beim Radfahren beeinträchtigt sein. Masken oder auch farbige Kontaktlinsen sind deshalb für Biker tabu. ,,Seine Maske sollte man lieber erst am Zielort aufsetzen, damit man keine Probleme bekommt", so Dr. Anja Matthies von der auf Fahrrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Bikeright.

Wer sein Fahrrad passend zum Kostüm schmückt, muss dabei ebenfalls die Verkehrstüchtigkeit seines Drahtesels gewährleisten. Die Bremsen müssen funktionieren, Licht und Reflektoren weiterhin sichtbar sein.

Apropos Licht: Anfang Februar wird es schnell dunkel, deshalb darf man, sofern man keine festinstallierten Lampen am Rad hat, die Akkubeleuchtung nicht vergessen.

Die flexibel montierten Akkuleuchten sollte man allerdings nicht am abgestellten Rad vergessen, denn auch zur Faschingszeit treiben Diebe ihr Unwesen. Ebenfalls vernünftig sichern sollte man das Fahrrad selbst. Idealerweise schließt man es mit einem hochwertigen Schloss an festen Anlehnparkern an. Diese werden nicht wie einige ,,Felgenklemmer" von der Stadtverwaltung während der Umzugszeit demontiert.

Wer Angst hat, sein Fahrrad nach der Party nicht wiederzufinden, macht am besten vom Abstellort ein Foto mit dem Smartphone. Ein bunter Überzug für den Sattel kann zudem helfen, sein Fahrrad zwischen vielen anderen Rädern ausfindig zu machen.
 
Wer sich nach der Party aufs Fahrrad setzt, sollte die Promillegrenze beachten. Diese liegt mit 1,6 zwar deutlich über der Autofahrergrenze von 0,5 Promille, doch wer auffällig fährt oder einen Unfall verursacht, kann bereits ab 0,3 Promille belangt werden. Alkoholisiert Fahrrad fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. ,,Wer mit über 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, der erhält drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldbuße, gestaffelt nach Einkommen", klärt Frau Matthies auf. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist dann fällig, ein Führerscheinentzug kann drohen.

Bei großen Menschenansammlungen ist ein Unfall mit dem Rad schnell passiert. Ist dabei Alkohol im Spiel, kann das teuer werden. In den meisten Fällen wird der alkoholisierte Radfahrer ab 0,3 Promille eine Teilschuld erhalten. Wird sogar grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt, kann die private Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Der Fahrradfahrer muss dann im schlimmsten Fall Schäden sowie Schmerzensgeldansprüche aus eigener Tasche bezahlen.

Der Zug ist durch, die Kneipe macht dicht - also wird zu Hause weitergefeiert. Damit die Partygäste schnell hinkommen, finden oft auf Lenker und Gepäckträger noch Leute Platz. Das ist aber selbst zur Karnevalszeit verboten. Eine Mitnahme von Personen ist nur für Kinder bis sieben Jahre gestattet.

Wer nach der Party sein Fahrrad durch die vielfach rumliegenden Glasscherbenhaufen navigieren muss, ist gut beraten, wenn er auf Reifen mit Pannenschutz fährt. Hersteller wie Schwalbe oder Continental bieten entsprechende Fahrradmäntel, die einen ziemlich sicheren Schutz vor Plattfüßen garantieren.

Wer statt zu feiern, in der närrischen Zeit lieber Radsport treiben will, sollte Hotspots der Festlichkeiten in den Karneval-Hochburgen möglichst weiträumig umfahren. Vielerorts kann man sich online informieren, wann und wo welcher Umzug stattfindet

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