Recht: Unbeleuchtetes Fahrrad - Keine Kollision, trotzdem Schuld

Beim Radfahren in der Dunkelheit sollte man das Licht einschalten. Sonst kann es teuer werden - auch, wenn es zu keiner Kollision kommt.

Ist ein Radler bei Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs, kann ihm bei einem Unfall eine Mithaftung zugesprochen werden. Dafür muss er nicht mal in eine Kollision verwickelt gewesen sein, hat das Oberlandesgericht Hamburg geurteilt.
 
In dem Fall war ein anderer Fahrradfahrer schwer gestürzt, weil er den unbeleuchteten Radler zu spät gesehen und sich erschreckt hatte. Zu einem Zusammenstoß war es nicht gekommen. Der Verletzte klagte auf Schadenersatz, das OLG gab ihm ebenso wie das Landgericht in der Vorinstanz teilweise Recht: Die Richter sahen einen Mithaftungsanteil von 30 Prozent bei dem unbeleuchteten Fahrradfahrer. Sein Pflichtverstoß war mitursächlich für den Schreck und Sturz des Verunglückten. Zu 70 Prozent trug jedoch der Gestürzte die Verantwortung, er hätte beim Einfahren in den fließenden Verkehr sorgfältiger Ausschau halten müssen. (AZ. 14 U 208/16)

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