Straßenverkehr

Smartphones: Kommt jetzt das Bußgeld für Fußgänger?

Dass Smartphones am Steuer eine tödliche Gefahr im Straßenverkehr darstellen, ist hinreichend bekannt. Entsprechend hat der Gesetzgeber die Bußgelder drastisch erhöht. Doch damit allein ist es nicht getan. Was ist mit den Fußgängern?


Dass Smartphones am Steuer eine tödliche Gefahr im Straßenverkehr darstellen, ist hinreichend bekannt. Entsprechend hat der Gesetzgeber die Bußgelder drastisch erhöht. Doch damit allein ist es nicht getan. Was ist mit den Fußgängern, vor allem den Jugendlichen unter ihnen? Laut einer aktuellen Untersuchung des ACE Autoklubs besteht auch dort dringender Handlungsbedarf:

So starren 27,3 Prozent der Mädchen und 23,5 Prozent der Jungen beim Überqueren der Straße auf das Smartphone. Bei den Erwachsenen sind es 14 Prozent der Frauen und 16,4 Prozent der Männer. Ein halbes Jahr lang hat der ACE das Verhalten von rund 140.000 Fußgängern in ganz Deutschland an Zebrastreifen und Ampeln beobachtet und schlägt angesichts der Zahlen "Smombie"-Alarm". Der Begriff "Smombie" setzt sich aus den beiden Worten "Smartphone und "Zombie" zusammen.

"Die Ergebnisse sind erschreckend und zeigen auch, dass die Gefahren durch Ablenkung völlig unterschätzt werden. Was für Autofahrerinnen und Autofahrer gilt, muss auch für Fußgänger zur unumstößlichen Norm werden. Augen auf und Finger weg vom Smartphone im Straßenverkehr", sagt der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich. Fußgänger seien durchs "Daddeln" zum Teil so unkonzentriert, dass sie Autos und sogar Straßenbahnen übersehen oder das Rot an der Ampel missachten.

Übrigens: In den USA werden auch Fußganger zur Kasse gebeten, wenn sie durch die Nutzung ihres Smartphones zur Gefahr werden, teilt der ACE mit. Nachdem bekannt wurde, dass 6.000 Fußgänger allein aufgrund eingeschränkter Wahrnehmung überfahren wurden, reagiert der US-Bundesstaat Hawaii. Er erließ das Gesetz, wonach Passanten umgerechnet knapp 30 Euro Strafe zahlen müssen, wenn sie beim Überqueren einer Straße auf ihr Smartphone starren.

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