Recht: Tempolimit für Radfahrer - Theoretisch so schnell man will

Das wird manchen Radfahrer überraschen: Innerorts darf man mit seinem Bike theoretisch so schnell fahren, wie man will oder kann. Auch auf Landstraßen gibt es keine Tempo-Begrenzung, außer der natürlichen. Und dann gibt es natürlich noch Ausnahmen.

Das Tempolimit von 50 km/h innerorts gilt nicht für Radfahrer. Weil der entsprechende Paragraph in der Straßenverordnung (§ 3 Abs. 3 Ziff. 1 STVO) nur auf Kraftfahrzeuge abstellt, dürfen Radfahrer in der Stadt so schnell fahren, wie sie wollen oder können. Auch außerorts wären mehr als 100 km/h erlaubt - wenn auch kaum machbar. Zur Orientierung: Der Geschwindigkeits-Weltrekord auf dem Bahnrad liegt bei 77 km/h, ohne Wind und Gefälle.

Allerdings geht das Radeln ohne Limit nur, solange kein Verkehrszeichen eine andere Regelung setzt. Anders als das allgemeine Innerorts-Limit gelten spezielle Schilder für Radfahrer nämlich durchaus. In einer Tempo-30-Zone sind somit auch für Biker 30 km/h das Limit, in einer Spielstraße darf höchstens Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Dabei spielt es laut Fahrradclub ADFC auch keine Rolle, dass bei Rädern meist kein Tacho vorhanden ist. Der Radler muss in der Lage sein, sein Tempo einigermaßen abzuschätzen.

Darüber hinaus gilt auch für Radler die Regel von der angepassten Geschwindigkeit. Das korrekte Tempo ist dabei nicht nur vom Straßenzustand abhängig, sondern beispielsweise auch vom Fußgängerverkehr. Der Bundesgerichtshof (VI ZR 73/90) ist zudem der Ansicht, dass Radfahrer nur so schnell fahren dürfen, wie allgemein von ihnen erwartet wird. Eine Formulierung, die im Einzelfall natürlich durchaus für Unklarheiten sorgen kann.

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